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Zum 1. April haben sich die Bußgelder erhöht!

Fast jedes Jahr im Frühjahr wird der Bußgeldkatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten überarbeitet. So auch dieses Jahr. Neben zahlreichen formellen Anpassungen an die neue StVO, die ebenfalls am 1.4. in Kraft getreten ist, gibt es auch einige Änderungen bei den Verwarnungen und Bußgeldern. Vor allem bei Verstößen im Zusammenhang mit der Beleuchtung wird es teurer. Aber auch ein vergessener oder abgelaufener Parkschein bzw. eine Parkscheibe kostet jetzt mindestens 10 statt bisher 5 Euro.

Den gesamten amtlichen Tatbestandskatalog finden Sie auf der Homepage des Kraftfahrtbundesamtes unter www.kba.de.


Bundeskabinett verabschiedet Entwurf zur Neuregelung des Punktesystems

„Das Ziel lautet: Mehr Verkehrssicherheit“, sagte Bundesverkehrsminister Ramsauer am 12.12.2012 als das Bundeskabinett den Entwurf zur Neuregelung des Punktesystems und des Verkehrszentralregisters in Flensburg verabschiedete.

Nachdem Peter Ramsauer im Frühjahr die Eckpunkte der Neuregelung vorstellte und im Mai 2012 zum Vorhaben eine breite Bürgerbeteiligung durchführte, waren die Hauptforderungen bald klar. Neben einer stärkeren Differenzierung der Punkte, verlangte man auch die Erhöhung einiger Bußgelder (z. B. Handytelefonieren ohne Freisprecheinrichtung).

Hier die wichtigsten Änderungen:

  • Die Tilgungshemmung entfällt, d.h. jeder Eintrag verjährt für sich, ohne von einem Neuen verlängert zu werden.
  • Punkte gibt es ausschließlich für Verstöße, welche die Verkehrssicherheit gefährden.
  • Nur noch 3 Punktekategorien (statt 7).
  • Klare Einstufung: Vormerkung (bis zu 3 Punkte), Ermahnung (4-5 Punkte), Verwarnung (6-7 Punkte), Entziehung (ab 8 Punkten).
  • Anordnung eines neuen Fahreignungsseminars ab der Stufe „Verwarnung“.
  • Kein Punkteabbau durch Absitzen von Aufbauseminaren mehr möglich.
  • Punkteeintrag erst ab 60 € (statt 40 €), aber auch höhere Bußgelder für besonders gefährliche Verstöße (z.B. Fahren ohne Winterreifen).

Im Anschluss auf den Kabinettbeschluss folgt das parlamentarische Verfahren. Die gesetzlichen Grundlagen für die Neuregelung sollen noch in dieser Legislaturperiode geschaffen werden.

Über die weiteren Entwicklungen in diesem Zusammenhang informieren wir Sie stets aktuell an dieser Stelle oder nutzen Sie unseren bequemen News-Service.

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Verpflichtende Reisedokumente für Kinder ab Juni 2012

Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 ist es ab dem 26. Juni 2012 Pflicht, dass Sie für Ihre Kinder einen eigenen Reisepass besitzen, wenn Sie ins Ausland reisen wollen. Die Einträge des bzw. der Kinder im Reisepass der Eltern verliert mit diesem Datum ihre Gültigkeit. Bald beginnt die Urlaubszeit. Denken Sie also rechtzeitig daran, für Ihre Kinder einen eigenen Reisepass zu beantragen!

Informieren Sie sich außerdem rechtzeitig über Verkehrsvorschriften in Ihrem Urlaubsland, damit Sie ruhig und entspannt ihren Urlaub genießen können. Mehr zum Thema Verkehr im europäischen Ausland erfahren Sie in unserem nächsten News-Service.








Bundesrat beschließt Zustimmung zur neuen StVO

Endlich wieder Klarheit im Verkehrsrecht: Nachdem im Frühjahr 2010 die 46. Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für nichtig erklärt wurde, hat der Bundesrat in seiner 900. Sitzung am 21.09.12 dem kompletten Neuerlass der StVO zugestimmt! Die Paragraphen wurden neu strukturiert, einige Verkehrszeichen wurden abgeschafft und die Radverkehrsvorschriften wurden geändert.
Mehr zum Thema StVO-Reform erfahren Sie in unserem nächsten News-Service.