Sonderkennzeichen

Sonderkennzeichen

Neben den normalen Kennzeichen sind in Deutschland noch Sonderkennzeichen auf den Straßen zu finden.
Wenn man eines dieser Exemplare entdeckt, stellt man sich des öfteren die Frage: Für was steht dieses Kennzeichen?
Wir haben Ihnen die Infos zu den verschiedenen Sonderkennzeichen zusammengestellt!

X – Nato

  • X ist für internationale Hauptquartiere der NATO in Deutschland reserviert
  • Aufbau: X und vierstellige Erkennungsnummer
  • X-Kennzeichen sind seltener als Y-Kennzeichen

Y – Bundeswehr

  • Y ist für die Bundeswehr reserviert
  • Aufbau: Y und bis zu sechsstellige Erkennungsnummer
  • Dreistellige Erkennungsnummern für Fahrzeuge, die in den USA gekauft wurden
  • Einstellige Sonderkennzeichen für Inspekteure von Heer, Luftwaffe und Marine. Beispiel: Y-1 ist das Kennzeichen des Generalinspekteurs der Bundeswehr

BD – Bundestag, -rat, -präsidialamt,-regierung und -verfassungsgericht

BP – Bundespolizei

BW – Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

THW – Technisches Hilfswerk

0 – Diplomatische Corps (CC für Corps Consulaire und CD für Corps Diplomatique)

BBL wie Brandenburg bis THL wie Thüringen – Fahrzeuge der Landesregierungen und Landtage

Quellen:
ADAC, Die Kennzeichen von Bundeswehr und Nato, Stand 07.2023
ADAC Sonderkennzeichen, Stand 07.2023

 

Ausfuhrkennzeichen

Das Ausfuhrkennzeichen muss verwendet werden, wenn sich ein Auto über eine längere Zeit hinweg außerhalb Deutschlands befindet. Am roten rechten Rand des Kennzeichens ist das Datum angegeben, bis wann das Kennzeichen gilt. Die Höchstdauer beträgt ein Jahr.

Voraussetzungen:

Ausweis oder Pass, Haftpflichtversicherung, Fahrzeugschein und -brief, Hauptuntersuchungsnachweis. Außerdem kann es sein, dass das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden muss.

Wissenswert:

Der Eigentümer kann das Kennzeichen nach dem Ablaufdatum behalten, es muss nicht zurückgegeben werden.

Quelle: ADAC, Stand 06.2024

 

Kurzzeitkennzeichen

Erscheinung:

Kurzzeitkennzeichen werden verwendet, um Probefahrten oder Überführungsfahrten durchzuführen. Im rechten Feld des Kennzeichens befinden sich Zahlen auf gelbem Hintergrund – diese geben das Enddatum des Nutzungszeitraums an. Dieses Kennzeichen gilt für maximal fünf Tage und kann nur einmal genutzt werden.

Voraussetzungen:

Es werden folgende Unterlagen für die Beantragung benötigt: Elektronische Versicherungsbestätigung, Ausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, Hauptuntersuchungsnachweis sowie Fahrzeugschein und -brief. Es empfiehlt sich, im Voraus einen Termin bei der Zulassungsstelle zu vereinbaren.

Wissenswert:

Die Kurzzeitkennzeichen gelten grundsätzlich nur national. In Ländern wie Österreich, Italien, Dänemark und Schweiz werden die Kennzeichen allerdings anerkannt, in anderen Nachbarländern zumindest toleriert.

Quelle: ADAC, Stand 01.2024

 

Grünes Kennzeichen

Erscheinung:

Grüne Kennzeichen markieren Fahrzeuge, die von der Steuer befreit sind. Das betrifft Fahrzeuge, die für einen bestimmten Zweck verwendet werden, wie beispielsweise Anhänger für den Transport von Sportgeräten, Tieren oder Rettungsbooten oder Zugmaschinen bzw. Sonderfahrzeuge, die ausschließlich zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden. Die Schrift des Kennzeichens ins grün.

Voraussetzungen:

Sie benötigen eine Betriebserlaubnis für den Erhalt eines grünen Kennzeichens. Außerdem müssen die Anhänger regelmäßig zu einer Hauptuntersuchung. Der Antrag für ein grünes Kennzeichen kann zeitgleich mit dem Antrag auf Befreiung von der Kfz-Steuer erfolgen.

Wissenswert:

Das Kennzeichen bezieht sich nur auf den für einen bestimmten Zweck verwendeten Anhänger. Daher bleibt die Steuerbefreiung bestehen, wenn der Halter oder die Halterin wechselt.

Quelle: ADAC, Stand 07.2023

 

Oldtimer-Kennzeichen

Erscheinung:

Das Oldtimer-Kennzeichen wird verwendet, wenn ein Fahrzeug dauerhaft in Betrieb ist. Das Kennzeichen ist keine Pflicht. Am rechten Rand des Kennzeichens ist ein „H“ hinterlegt.

Voraussetzungen:

Das Fahrzeug muss älter als 30 Jahre sein, um dieses Kennzeichen zu erhalten. Zusätzlich muss ein verkehrssicherer Zustand vorhanden sein, alle zwei Jahre ist eine Hauptuntersuchung erforderlich. Außerdem wird ein Gutachten erstellt, bei der geprüft wird, ob das Fahrzeug ein Oldtimer ist und ob es sich noch weitgehend im Originalzustand befindet.

Wissenswert:

Wenn technisch etwas an dem Fahrzeug geändert wird oder der Zustand sich verschlechtert, kann das H-Kennzeichen wieder aberkannt werden.

Quelle: ADAC, Stand 02.2024

 

Rotes Kennzeichen für Oldtimer

Erscheinung:

Dieses Kennzeichen wird nur für Probe- und Überführungsfahrten oder für die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen verwendet. Das rote Kennzeichen für Oldtimer beginnt mit einer 07.

Voraussetzungen:

Auch hier gilt, dass das Auto mindestens 30 Jahre alt sein muss. Außerdem muss ein Fahrtenbuch geführt werden.

Wissenswert:

Dieses Kennzeichen muss im Ausland nicht anerkannt werden, wird aber häufig mit einem entsprechenden Vermerk im Fahrzeugschein toleriert.

Quelle: ADAC, 02.2024

 

Saisonkennzeichen

Erscheinung:

Das Saisonkennzeichen bietet sich an, wenn das Auto nicht das ganze Jahr über genutzt wird. Der Zeitraum der Zulassung befindet sich am rechten Rand des Kennzeichens. Hier ist darauf zu achten, dass der Anfangsmonat oben und der Endmonat unten steht.

Voraussetzungen:

Der Zeitraum muss mindestens zwei Monate und höchstens elf Monate umfassen. Außerhalb des angegebenen Zeitraums darf das Fahrzeug nicht öffentlich genutzt oder abgestellt werden.

Wissenswert:

Seit 2017 können H- und Saisonkennzeichen auch kombiniert verwendet werden. Dabei steht das „H“ hinter der Zahl und die Monate des Saisonkennzeichens am Ende.

Quelle: ADAC, 02.2024