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Die Gretchenfrage für Autobesitzer: Haftpflicht, Teil- oder Vollkaskoversicherung?

AE | stvo.de – 08.01.2024
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Diejenigen, die ihr Auto versichern möchten, stehen naturgemäß vor der Qual der Wahl. Sie müssen entscheiden, welche Art der Kfz-Versicherung sie abschließen möchten.

Es gilt jedoch verschiedene Faktoren bei der Frage zu berücksichtigen, ob eine Haftpflichtversicherung bereits ausreichend ist oder es zumindest eine Teilkaskoversicherung werden soll. Diese bestehen unter anderem in dem aktuellen Wert des Fahrzeugs und seinem Alter. Daneben sollte aber auch das persönliche Absicherungsbedürfnis berücksichtigt werden.

Worin sich die verschiedenen Versicherungen generell unterscheiden und welche Schäden sie versichern, erklärt der folgende Artikel im Detail.

Die Haftpflichtversicherung

Um eine Haftpflichtversicherung kommt in Deutschland kein Fahrzeughalter herum. Wird ein Fahrzeug ohne Haftpflichtschutz im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, drohen sogar Freiheitsstrafen. Dies ist allerdings durchaus gerechtfertigt, da durch Unfälle sehr hohe Kosten verursacht werden können. Für die Unfallopfer soll die Haftpflichtversicherung demnach die finanzielle Entschädigung sicherstellen. Durch die Kfz-Haftpflicht werden nur die Schadensersatzansprüche, die auf der Seite des Unfallgegners bestehen, reguliert.

Schon bei der Kfz-Zulassung muss der Fahrzeughalter einen Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung erbringen. Das Gesetz gibt außerdem vor, dass die Mindestversicherungen der Kfz-Haftpflicht für Vermögensschäden bei 50.000 Euro, für Sachschäden bei 1,12 Millionen Euro und für Personenschäden bei 7,5 Millionen Euro liegen müssen. Diese Summen mögen im ersten Moment zwar sehr hoch wirken, allerdings werden diese in der Praxis regelmäßig überschritten. Sämtliche Kosten, die über die Versicherungssummen hinausgehen, müssen die Versicherten dann selbst aufbringen.

Seriöse und empfehlenswerte Kfz-Versicherungen bieten aus diesem Grund in der Regel Deckungssummen, die zwischen 50 und 100 Millionen Euro liegen. Die Haftung für Personenschäden liegt jedoch häufig bei einer Summe von acht beziehungsweise zwölf Millionen Euro. In der Haftpflichtversicherung bezieht sich der Versicherungsschutz nicht nur auf den Versicherungsnehmer, sondern auch den Besitzer, den Fahrer und den Halter des Fahrzeuges.

Die Teilkaskoversicherung

Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung können Fahrzeugbesitzer, die sich eine günstige Autoversicherung wünschen, eine Teilkaskoversicherung auf freiwilliger Basis abschließen. Diese springt zusätzlich für Schäden ein, die sich am Fahrzeug des Versicherungsnehmers ereignen – allerdings nur, wenn niemand anderes für diese belangt werden kann. Dies ist zum Beispiel bei Wildunfällen, Glasbruchschäden und Elementarschäden der Fall.

Darüber hinaus kommt die Teilkaskoversicherung bei einem Diebstahl des Fahrzeuges, bei Explosionen und Bränden, Marderbissen und Kurzschlüssen auf. In den meisten Fällen muss jedoch im Rahmen der Regulierung eine Selbstbeteiligung durch den Versicherten bezahlt werden. Im Hinblick auf die Höhe der Selbstbeteiligung kommen verschiedene Modelle in Frage.

Welche Versicherung ist nun die richtige?

Ob eine simple Haftpflichtversicherung für das eigene Fahrzeug ausreicht oder eine Teil- oder Vollkaskoversicherung die bessere Wahl darstellt, lässt sich kaum pauschal beantworten. Die Versicherungsart ist jedoch immer dafür ausschlaggebend, welche Kosten im Falle eines Schadens auf den Versicherungsnehmer zukommen.

In vielen Fällen zeigt sich der Abschluss einer Teilkaskoversicherung jedoch als sinnvoll, unabhängig von dem Baujahr des Fahrzeuges. Die Teilkasko zeichnet sich durch ein umfassendes Leistungsangebot aus und die Prämien sind verhältnismäßig günstig.

Diejenigen, die sich im Straßenverkehr für ihr Fahrzeug einen vollständigen Schutz wünschen, müssen eine Vollkaskoversicherung abschließen. In dieser sind sämtliche Leistungen der Teilkaskoversicherung inkludiert, neben diesen haftet die Vollkasko allerdings auch bei Schäden, die selbst verursacht werden und solchen durch Vandalismus. Bei Neuwagen sollte grundsätzlich nie auf eine Vollkaskoversicherung verzichtet werden.

Autor*in: Aurelia Elfenbein