Internetbasierte Fahrzeugzulassung - Abmeldung
lfsz | stvo.de - 19.11.2014
Der 1. Schritt zu einer internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) ist getan.
Ab dem 01.01.2015 werden bei Neu- oder Wiederzulassung von Fahrzeugen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen Teil I, die jeweils mit einem verdeckten Sicherheitscode versehen sind, ausgegeben. Diese Sicherheitscodes können auf den Portalen der Zulassungsbehörden der Länder oder über das zentrale Portal des Kraftfahrt-Bundesamts zum Abmelden des Fahrzeugs, ohne persönliches Erscheinen, genutzt werden. Die Dokumente werden durch die Entfernung der Verdeckung ungültig.
Neue Fragen bei der theoretischen Führerscheinprüfung
mh | stvo.de - 29.10.2014
Seit dem 1. April 2014 gibt es bei der theoretischen Führerscheinprüfung nun auch Videofragen, die typische Gefahrensituationen im Straßenverkehr anschaulicher darstellen können. Am 1. Oktober wurde dieser Videofragen-Katalog bereits wieder erweitert. Ziel dieser neuen Fragen ist es, den Fahranfängern bereits bei der theoretischen Prüfung ein besseres Gefühl für echte Gefahrensituationen zu vermitteln.
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Bilanz des Blitzmarathons 2014
Beim Blitzmarathon hat die Polizei mehr Autofahrer erwischt als bei der Premiere vor einem Jahr.
Von rund drei Millionen kontrollierten Wagen seien 93.000 Fahrer zu schnell gewesen, teilte das nordrhein-westfälische Innenministerium mit. Damit habe die Quote bei drei Prozent gelegen. Somit hätten sich 97 Prozent der Autofahrer an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten.
Bayern: Einführung neuer Hightech-Radarfallen!
Sie sind unauffällig und besonders präzise: Mit digitalen Radarfallen will Innenminister Joachim Herrmann (CSU) den Druck auf Raser erhöhen und für mehr Verkehrssicherheit in Bayern sorgen. Am Montag, den 16.06.2014, wird das Geschwindigkeitsmesssystem TraffiStar S 330 nach einer erfolgreichen Probephase im Freistaat eingeführt. Die Super-Blitzer sollen etwa an Schilderbrücken über Autobahnen angebracht werden, teilte das Ministerium mit. Startschuss ist an der Autobahn 99 bei Aschheim (Kreis München).
Fußball-WM 2014: Autokorso und Fähnchen am Auto – was ist erlaubt?
Am 12.06.14 startet die Fußballweltmeisterschaft und die ganze Nation ist im Fußballfieber! Spätestens bei den ersten Siegen werden die Deutschlandflaggen ans Autofenster geklemmt und mit lautem Hupen wird beim Autokorso die Nationalelf gefeiert. Ist dies aber erlaubt? Darf man denn überhaupt Fähnchen ans Fenster klemmen und hupend durch die Straßen fahren oder muss man sich auf Strafen einstellen? Laut StVO § 30 (1) ist „bei der Benutzung von Fahrzeugen […] unnötiger Lärm […] verboten“.
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Warnwesten-Pflicht für Deutschland beschlossen
Ab dem 1. Juli 2014 muss in jedem Fahrzeug, das in Deutschland zugelassen ist, eine Warnweste vorhanden sein. § 53a StVZO wird dahingehend erweitert. Leider verpflichtet die Vorschrift nicht für jeden Insassen eine Weste und auch das Tragen beim Verlassen des Autos außerhalb von Ortschaften bleibt weiterhin keine Pflicht.
Erdbeerzeit: Kein Versicherungsschutz bei Unfall
Auf dem Weg von und zur Arbeit ist man durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil (BSG, Az. B 2 U 3/13 R) nun einen Sonderfall zur Erdbeerzeit geregelt: Wer auf dem Weg zur Arbeit eine Vollbremsung vornimmt, um am Straßenrand angebotene Erdbeeren zu kaufen, fällt nicht unter die Wegeunfallversicherung. Es handelt sich hier um ein privates Geschäft – Verletzungen durch einen Auffahrunfall sind daher nicht abgesichert.