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Sekundenschlaf und Müdigkeit beim Autofahren

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Bildquelle: © Friedberg/stock.adobe.com

sh | stvo.de – 29.05.2018 Die Zahlen, wie viele Autofahrer schon von Sekundenschlaf betroffen waren, sind erschrecken. Bei einer Umfrage von 1.000 Autofahrern des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) und der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) gab gut ein Viertel der Befragten an, schon mindestens einmal während des Fahrens eingenickt zu sein. Bei LKW-Fahrern, die viel auf Autobahnen fahren, sind es sogar 46 Prozent von 353 Befragten.
Dabei merken viele Autofahrer nicht mal, dass sie eigentlich zu müde zum Fahren sind. Gegenüber dem ADAC sagte Schlafforscher Dr. Popp vom Bezirksklinikum Regensburg, dass sich schläfrige Personen überschätzen, wenn sie meinen zu wissen, wann genau ein Sekundenschlaf eintritt. Menschen würden es gar nicht wahrnehmen, dass sich ihr Gehirn im Sekundenschlafstatus befindet. Die Müdigkeit kommt nämlich schleichend. Schwere Augenlieder, die dazu führen, dass die Augen immer wieder zu fallen, brennende Augen und vermehrtes Blinzeln sind dabei schon akute Warnzeichen. Hier sollte dringend eine Pause gemacht werden. Auch ein starr auf die Fahrbahn gerichteter Blick, sowie das Gefühl, dass die Fahrbahn immer enger wird, sind Anzeichen für Müdigkeit. Doch was ist zu tun, wenn man diese Symptome bei sich feststellt? Kurzfristige Abhilfe schafft Bewegung oder Gymnastik, da dadurch der Kreislauf wieder in Gang gebracht wird. Trotzdem sollten danach keine allzu langen Strecken in Angriff genommen werden, da der Kreislauf bei längerem Sitzen auch relativ schnell wieder runter fährt. Die naheliegendste und auch effektivste Option ist es, einen Rastplatz aufzusuchen und dort entweder im Auto zu Schlafen, oder sich ein Hotelzimmer zu nehmen. Auch wenn ein Kaffee allein nicht ausreicht, um den müden Autofahrer wieder fahrtüchtig zu machen, kann das enthaltene Koffein doch den wach-mach-Effekt einer kurzen Schlaf-Pause verstärken. Koffein braucht nämlich ca. eine halbe Stunde, um seine Wirkung im Körper zu entfalten. Wird der Kaffee also kurz vor einem 30-minütigen Powernap getrunken, ist der Fahrer nach dem Aufwachen noch erholter als ohne Kaffee. Auch wenn noch so sehr das heimische Bett ruft oder man in zeitlichem Verzug für einen Termin ist, lohnt es sich, sich die Zeit für einen kurzen Erholungsschlaf zu nehmen. Ansonsten wird ja schließlich nicht nur der Fahrer selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Nach Untersuchungen der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin wirken sich 17 Stunden Schlaflosigkeit wie 0,5 Promille Alkohol im Blut aus. Nach 22 Stunden seien es sogar schon 1,0 Promille. Das empfindet der Fahrer zwar nicht so, aber das liegt daran, dass man Müdigkeit selbst nicht einschätzen kann. Wer wegen Schläfrigkeit einen Unfall baut, kann mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren belangt werden. Im Strafgesetzbuch § 315c Abs. 1 steht nämlich folgendes: „Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er […] infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, […] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ StGB §315c Abs. 3: „Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht oder fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Wer weiß, dass er am Steuer zu Sekundenschlaf neigt, da er beispielsweise unter Schlafstörungen leidet und deswegen tagsüber oft müde ist, seine Müdigkeitsanzeichen aber selbst nicht richtig deuten kann, kann auch technische Hilfsmittel verwenden. In höherwertigen Fahrzeugen gibt es oft Müdigkeitswarner, die erstaunlich gut funktionieren. Diese werten Lenkbewegungen und Daten aus der Frontkamera in der Windschutzscheibe aus. Teurere Modelle beziehen sogar Tageszeit, Fahrtdauer und Blinkverhalten mit ein. Quellen: ADAC AutoBild Bußgeldkatalog 2018