News

Saisonkennzeichen beim Motorrad

sh | stvo.de – 23.04.2018
Bildquelle: © Björn Wylezich/stock.adobe.com

Viele Motorradfahrer nutzen ihre Maschine in den Wintermonaten nicht. Wenn die Möglichkeit besteht, das Zweirad während dieser Zeit in einer Garage oder auf einem privaten Grundstück abzustellen, kann der Halter des Fahrzeugs ein Saisonkennzeichen beantragen. Der Vorteil ist, dass die Steuer und die Versicherung nur für die Monate entrichtetet werden muss, für die das Motorrad zugelassen ist.

Es gibt aber auch einen Nachteil. Das Zweirad darf nicht auf einer öffentlichen Straße abgestellt werden. Für die Monate, in denen das Saisonkennzeichen nicht gültig ist, gilt das Zweirad als abgemeldet. Es besteht keine Haftpflichtversicherung. Somit ist auch das Abstellen auf einer öffentlichen Straße nicht erlaubt und wird mit einer Strafe belegt, sollte es durch die Polizei zu einer Kontrolle kommen.

 

Beantragung eines Saisonkennzeichens

Das Saisonkennzeichen wird bei der Zulassungsstelle beantragt. Zuständig ist die Behörde des Wohnortes, an dem der Fahrzeughalter gemeldet ist. Optisch gleicht das Kennzeichen dem eines Motorrades, das für ein ganzes Jahr zugelassen ist. Der Unterschied ist, dass die Monate der Zulassung auf dem Kennzeichen vermerkt sind. So ist sofort ersichtlich, ob das Fahrzeug eine Zulassung besitzt oder nicht. Die Monate werden in Zahlen ausgedrückt. Wenn auf dem Kennzeichen eine 3-10 aufgedruckt ist, bedeutet dies, dass das Motorrad vom ersten März bis 31. Oktober auf der Straße bewegt werden darf. In den anderen Monaten ist es privat abzustellen. Die Maschine darf nicht gefahren werden. Dies gilt auch für die Fahrt zum TÜV. Sollte die Untersuchung in diese Monate fallen, benötigt das Zweirad eine Tageszulassung. Der Halter entscheidet selbst, in welchen Monaten er die Maschine fahren möchte. Eine Änderung des Zeitraums ist jederzeit möglich. Dafür ist jedoch der Gang zur Zulassungsstelle notwendig. Es muss ein neues Kennzeichen erteilt werden. Die Genehmigung für den Druck wird von der Zulassungsstelle erteilt. Zudem ist es notwendig, dass die neuen Daten in die Zulassung übernommen werden. Somit ist eine Änderung des Zeitraums mit Kosten verbunden. Diese können eingespart werden, wenn der Bedarf für die Nutzung des Motorrades vor der Erstzulassung genau ermittelt wird.

 

Maschine für den Winter vorbereiten

Entscheidet sich der Halter eines Motorrades für ein Saisonkennzeichen, ist es wichtig, dass er die Maschine entsprechend pflegt. Wird das Zweirad über mehrere Monate nicht bewegt, sollte es entsprechend vorbereitet werden. Von Vorteil ist es, wenn für die Wintermonate eine Garage zur Verfügung steht. In dieser steht das Motorrad nicht nur sicher, sondern auch vor den Witterungsverhältnissen geschützt. Steht ein Garten zur Verfügung, sollte nach Möglichkeit ein kleiner Carport errichtet werden. Von Vorteil ist es, wenn das Motorrad während des Winters ein wenig angehoben wird. Dies entlastet die Reifen. Bevor die erste Ausfahrt im Frühling unternommen wird, sollte die Maschine gewartet werden. Ein langsames Fahren auf den ersten Kilometern ist notwendig, da Bremsen und Kette über die Monate des Stillstands Rost ansetzen können. Dies ist normal. Der Rost verschwindet, nachdem einige Bremsvorgänge durchgeführt wurden. Grundsätzlich ist eine Überprüfung von Reifen, Bremsen, der Kette und der hydraulischen Flüssigkeiten vor der ersten Frühlingstour erforderlich.