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Schneeflockensymbol – die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt!

Schneeflockensymbol – die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt

Bildquelle: © mhp – Fotolia.com

lfsz | stvo.de – 26.11.2014

Wer kennt ihn nicht, den Verkehrsschilder-Wald auf deutschen Straßen? Die bunten Schilder sorgen mit ihren Einschränkungen auf bestimmte Tageszeiten oder Wetterlagen seit jeher für Verwirrung. 

Januar 2014, B 54: eine elektrische Anzeige mit dem Zusatzsymbol „Schneeflocke“ schrieb eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vor. Ein Pkw-Fahrer ignorierte das Symbol und fuhr mit 125 km/h weiter. Nach einer polizeilichen Geschwindigkeitskontrolle kam ihm dies teuer zu stehen: das Amtsgericht ahndete die Geschwindigkeitsüberschreitung mit 160 Euro nach aktuellem Busgeldkatalog und einem einmonatigen Fahrverbot.

Der Fahrer legte eine Rechtsbeschwerde ein, er hielte „die Schneeflocke“ für eine Wetterbeschränkung und es habe keine Anzeichen für winterliche Verhältnisse gegeben.
Am 04.09.2014 beschloss das Oberlandesgericht Hamm, dass das Urteil rechtskräftig sei.

Die „Schneeflocke“ ist ein – entbehrlicher – Hinweis darauf, dass durch die möglichen Gefahren durch winterliche Verhältnisse, eine Geschwindigkeitsbegrenzung Schlimmeres abwenden solle. Das Schild enthält, im Gegensatz zum Zusatz „bei Nässe“ keinerlei zeitliche Beschränkungen und muss in jedem Fall beachtet werden.

Wenn Sie also ein Schneeflockensymbol sehen, fahren Sie die vorgegebene Geschwindigkeit – auch wenn keine Schneefront zu sehen ist. Dies ist deutlich billiger und vor allem: sicherer.