Tatbestandskatalog 2017: Diese Neuerungen treten am 1. November 2017 in Kraft
sh | stvo.de – 02.11.2017
Auch 2017 wurden wieder Änderungen im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog vorgenommen, die am 1. November 2017 in Kraft treten. Straßenverkehrsbehörden und Verkehrspolizei müssen also künftig Neuerungen beachten, die hier zusammengefasst sind.