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Alkohol am Radl-Steuer

tw | stvo.de – 22.06.2015
Wer sich mit 0,5 Promille hinters Steuer eines Autos setzt handelt ordnungswidrig. Es folgt eine Geldbuße von mindestens 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und 4 Punkten in Flensburg. Die „Absolute Fahruntüchtigkeit“ bei 1,1 ‰ wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet, während der Führerschein für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu fünf Jahren entzogen werden kann. In Flensburg werden sieben Punkte registriert. Ab 1,6 ‰ muss zusätzlich zu den bisher genannten Sanktionen die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) durchgeführt werden. Da steigen viele bevorzugt gleich auf das Fahrrad um. Doch darf man betrunken Fahrrad fahren?

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