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Elektrifizierung im innerbetrieblichen Transport: Anforderungen an Fahrer, Fahrwege und Sicherheit

BB | stvo.de – 30.07.2026
Bildquelle (Header): © FORUM AI

Der innerbetriebliche Transport verändert sich spürbar. Elektrisch angetriebene Flurförderzeuge lösen zunehmend Diesel- und Treibgasstapler ab, insbesondere in Hallen, im Lebensmittelbereich und auf Betriebsgeländen mit hohen Anforderungen an Emissionen und Lärmschutz. Mit dieser Entwicklung rücken drei Themenfelder in den Vordergrund: die Qualifikation der Fahrer, die Gestaltung sicherer Fahrwege und die technischen Sicherheitsmerkmale der Fahrzeuge selbst.

Qualifikation und Pflichten der Fahrer

Die Grundlage für den Einsatz von Flurförderzeugen ist die DGUV Vorschrift 68 in Verbindung mit dem DGUV Grundsatz 308-001. Beschäftigte dürfen ein Flurförderzeug mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur führen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind, in der Bedienung ausgebildet wurden und ihnen diese auch schriftlich vom Unternehmer für den jeweiligen Betrieb verliehen wurde.

Die Ausbildung gliedert sich in drei Teile. Der theoretische Unterricht umfasst Rechtsgrundlagen, Aufbau und Funktion des Fahrzeuges, physikalische Grundlagen wie Standsicherheit und Lastschwerpunkt, Verhaltensregeln im Betrieb. Es folgt eine allgemeine praktische Ausbildung mit Fahr- und Stapelübungen. Abschließend ist eine betriebliche Unterweisung vorzunehmen, die sich auf das jeweilige Gerät und die tatsächlichen Einsatzbedingungen bezieht. Diese betriebliche Unterweisung ist mindestens einmal im Jahr zu wiederholen und nachzuweisen.

Anforderungen an Fahrwege und Verkehrsflächen

Die Fahrwege in Betrieben sind in der ASR A1.8 sowie in der DGUV Regel 108-007 geregelt. Nach der für die Bemessung maßgebenden Vorschrift ergibt sich die Breite eines Fahrweges für Einrichtungsverkehr aus der Fahrzeug- oder Lastbreite zuzüglich beiderseits je 0,50 m Sicherheitsabstand. Bei Gegenverkehr ist die Fahrzeug- oder Lastbreite mit 2,0 zu multiplizieren, wobei noch 0,40 m Begegnungszuschlag hinzuzufügen ist. Der Fußgängerverkehr hat einen Mindestabstand von 0,75 m zum Fahrverkehr, wenn eine bauliche Trennung nicht möglich ist.

Besondere Anforderungen stellen Elektrostapler. Sie werden geräuscharm betrieben und daher von Fußgängern häufig zu spät wahrgenommen. Als praktische Lösungen haben sich akustische Warngeräusche sowie blaue Sicherheitsleuchten am Fahrzeug bewährt. Letztere erzeugen einen Lichtpunkt vor und hinter dem Stapler, und Kreuzungsstellen sind durch Spiegel oder Ampelanlagen besonders zu sichern. Die Bodenmarkierungen müssen breit genug und rutschhemmend ausgeführt sein.

Für Betriebe mit einer Traglastklasse bis zwei Tonnen sind kompakte Fahrzeuge mit engem Wendekreis sehr interessant. Der Elektro Gabelstapler 2 Tonnen mit Seitenschieber ermöglicht das feinste Einpassen der Last, ohne dass der Fahrer noch einmal rangieren muss. Dies reduziert die Fahrbewegungen im Regalgang und senkt damit statistisch das Kollisionsrisiko.

Technische Sicherheitsmerkmale moderner Elektrostapler

Neben Fahrer und Fahrweg entscheidet die Fahrzeugtechnik über das Sicherheitsniveau. Zentrale Prüfkriterien sind das Fahrerrückhaltesystem (Beckengurt oder Bügel), das Fahrerschutzdach nach EN ISO 6055, die Standsicherheit nach EN ISO 22915 und die elektrische Sicherheit gemäß EN 1175. Für den Betrieb in geschlossenen Räumen ist die Emissionsfreiheit ein weiterer Vorteil: Elektrostapler stoßen keine Abgase aus und unterschreiten typische Lärmpegel von Verbrennungsmodellen deutlich, was arbeitsmedizinisch relevant ist.

Lithium-Ionen-Batterien haben sich in vielen Anwendungen etabliert. Sie erlauben Zwischenladen in Pausen, benötigen keinen separaten Wechselraum und liefern über die gesamte Entladung eine konstante Leistung. Bleisäurebatterien bleiben eine Alternative, insbesondere wenn Investitionskosten stärker gewichtet werden als Verfügbarkeit im Mehrschichtbetrieb.

Wiederkehrende Prüfungen sind Pflicht. Nach § 14 BetrSichV und DGUV Vorschrift 68 muss jedes Flurförderzeug mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden, üblicherweise dokumentiert durch eine UVV-Prüfplakette. Vor Schichtbeginn führt der Fahrer eine Sicht- und Funktionskontrolle durch, die Bremsen, Lenkung, Hupe, Beleuchtung, Hydraulik und den Zustand der Gabelzinken umfasst.

Autor: Berit Becker