Autounfall – was tun, wenn es passiert ist?
bd | stvo.de – 29.10.2015 Bildquelle (Header): © benekamp – Fotolia.com
Jahr für Jahr zählt die Polizei mehr als 2 Millionen Verkehrsunfälle in Deutschland. Meistens entsteht ein mehr oder weniger großer Sachschaden. Doch bei 20 % aller Unfälle werden Personen verletzt. Oft wissen Beteiligte nicht, wie sie sich bei einem Unfall zu verhalten haben. Es gibt in der Tat Rechte und Pflichten. Zum Beispiel erwachsen aus einem Unfall Schadensersatzansprüche an die Kfz-Haftpflichtversicherung oder die Kaskoversicherung. Die Versicherung eines Autos ist enorm wichtig, weil bei Unfällen mit Personenschaden oft mehrere Millionen Euro Schadenersatzsprüche auf den Verursacher zukommen können. Welche Versicherung für das jeweilige Fahrzeug passend ist, lässt sich per Versicherungsvergleich herausfinden. Wie das geht zeigt dieser Bericht. Ruhe und Übersicht behalten Unfallbeteiligte müssen an der Unfallstelle bleiben. Entfernen sie sich, müssen sie mit strafrechtlicher Verfolgung und sogar mit einer finanziellen Rückforderung seitens der Versicherung von bis zu 5.000 € rechnen. Ein Unfall auf einer Autobahn sollte im Zweifel über die Notrufsäulen gemeldet werden. Der Grund ist, dass Autoversicherer mit ihnen verbunden sind und so die sicherste Lokalisierung des Standortes gewährleistet wird. Wichtig ist das Absichern der Unfallstelle mit diesen drei Schritten:- Warnblinklicht einschalten,
- Warndreieck aufstellen,
- Notruf absetzen.
Unfallskizze zeichnen |
Das hilft später beim Erinnern des Unfallhergangs. Am besten werden mit dem Handy Fotos der Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln gemacht. |
Kein Schuldanerkenntnis |
Keiner der Beteiligten sollte ein Schuldanerkenntnis abgeben. Das klären hinterher Versicherungen oder Rechtsanwälte. |
Unfallprotokoll erstellen |
Als Vorlage dient der europäische Unfallbericht, der vom Versicherer zur Verfügung gestellt wird. Durch das Ausfüllen des Formblatts erfassen Unfallbeteiligte alle wesentlichen Daten. Das Unfallprotokoll ist von allen Unfallbeteiligten zu unterschreiben. |
Grüne Versicherungskarte |
Falls der Unfall mit einem Fahrzeug aus dem Ausland geschehen ist, hilft die grüne Versicherungskarte. Allerdings müssen Fahrzeuge aus der EU diese nicht mehr zwingend mitführen. Alternativ ist der Versicherungsnachweis bei vielen Autos an der Frontscheibe innen befestigt. |