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Erdbeerzeit: Kein Versicherungsschutz bei Unfall

Auf dem Weg von und zur Arbeit ist man durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil (BSG, Az. B 2 U 3/13 R) nun einen Sonderfall zur Erdbeerzeit geregelt: Wer auf dem Weg zur Arbeit eine Vollbremsung vornimmt, um am Straßenrand angebotene Erdbeeren zu kaufen, fällt nicht unter die Wegeunfallversicherung. Es handelt sich hier um ein privates Geschäft – Verletzungen durch einen Auffahrunfall sind daher nicht abgesichert.