News

Parkplatz – Das sollte man bei der Beschilderung von Parkplätzen beachten

IG | stvo.de – 06.05.2022
Bildquelle (Header): ©1stphoto – stock.adobe.com

Parkplätze sind begehrt, vor allem natürlich in dicht besiedelten Gebieten mit viel Gewerbe. Falschparkern drohen oft hohe Strafen. Diese können von einer einfachen Verwarnung über ein Bußgeld bis hin zur Gebühr für den Abschleppdienst reichen – abhängig von der Schwere des Verstoßes. Klare Beschilderungen von Parkplätzen helfen AutofahrerInnen dabei, den Überblick zu bewahren und zu erkennen, wo sie parken dürfen und wo nicht. Doch wer darf Parkplatzschilder überhaupt errichten? Und was gibt es beim Aufstellen derartiger Schilder eigentlich zu beachten?

Öffentliche Parkplätze

Befinden sich Parkplätze auf öffentlichem Grund, ist in der Regel die betreffende Kommune oder Stadt für die Auszeichnung, Wartung und Beschilderung zuständig. Ebenso obliegt es der Kommune, Falschparker verwarnen zu lassen. Nicht immer ist es dabei die Polizeistreife, die Falschparkern ein Knöllchen auf die Scheibe klemmt. Immer öfter übernehmen die sogenannten Kommunalen Verkehrsverbünde diese Aufgabe für Gemeinden.

Private Parkplätze beschildern

Während in den Stadtverwaltungen und Gemeinden meist Angestellte sitzen, die tagtäglich in Berührung mit Vorgaben zu Parkplätzen und vielen weiteren Dinge kommen, sieht es in Unternehmen und Privathaushalten anders aus: Häufig herrscht Unwissenheit darüber, wie man einen Parkplatz beschildern darf.

Beschilderung von Firmenparkplätzen

Egal ob MitarbeiterInnen oder BesucherInnen – wer ein Unternehmen anfährt, sucht zunächst vor allem einen Parkplatz. Daher ist es sinnvoll, wichtige Parkplatzregeln schon bei der Einfahrt in den Parkplatz auf einem Schild darzustellen. Idealerweise wird dabei direkt auf die StVO verwiesen, die auch auf Betriebsgelände Anwendung finden kann.

Weiter ist es wichtig, Unbefugte durch ein Schild darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem Firmenparkplatz um Privatgrund handelt, auf dem das Parken für Unbefugte untersagt ist. Besonders abschreckend wirkt dabei der Hinweis darauf, dass unberechtigt geparkte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden. Noch effektiver, dafür aber mit deutlich höheren Kosten verbunden, sind Schranken, die nur berechtigten oder zahlenden Parkern die Einfahrt ermöglichen.

Damit leitende Angestellte stets einen möglichst kurzen Weg zu ihrem Auto haben, hat sich das Anbringen von Parkplatz-Reservierungsschildern etabliert:

Auf diesen kann entweder der Name des betreffenden Mitarbeiters, dessen Kennzeichen oder auch dessen Position vermerkt werden. Ein ähnliches System wird auch häufig bei Parkplätzen für Firmenwagen angewandt: Jeder Firmenwagen bekommt einen festen Stellplatz, der durch ein Schild mit dem jeweiligen Kennzeichen reserviert wird.

Geteilte Parkplätze beschildern

Dass Privatpersonen und Firmeneigentümer ihren Parkplatz mit Schildern ausstatten dürfen, steht außer Frage. Doch wie verhält es sich eigentlich, wenn sich mehrere Gewerbe und / oder Privatpersonen einen Parkplatz mit mehreren Stellplätzen teilen? In diesem Fall ist meist einer der Nutzer oder auch eine außenstehende Person Eigentümer des Parkplatz-Areals.

Wer beim Unterzeichnen des Pacht- oder Mietvertrages darauf achtet, dass vorhandene Parkplätze Vertragsgegenstand sind, darf sich glücklich schätzen. In solch einem Fall dürfen Parkplatz-Reservierungsschilder meist angebracht werden – idealerweise aber so, dass sie bei Bedarf jederzeit entfernt oder ausgetauscht werden können.

Im Falle einer Arztpraxis, mit fünf angemieteten Parkplätzen könnte das zum Beispiel so aussehen: Zwei Parkplätze werden durch ein Schild für Dr. X und Dr. Y oder auch für deren Kennzeichen reserviert. Auf den übrigen Stellplätzen finden sich Reservierungsschilder, auf denen „Für Patienten der Praxis X Y“ oder ähnliches steht. Damit solch ein Konzept aufgeht, sollte nach Möglichkeit ein weiteres Schild angebracht werden: „Parken nur für die Dauer der Behandlung“ zum Beispiel. Bei der Verteilung der Parkplätze sollten Gewerbetreibende stets darauf achten, wie viele Stellplätze sie für Kunden, Patienten oder Gäste zur Verfügung stellen müssen.

Eigenen Stellplatz beschildern

Privatpersonen haben das Recht, ihren privaten Stellplatz zu kennzeichnen. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn der betreffende Stellplatz nicht klar als Privatparkplatz erkennbar ist. Weil Ansprüche gegen Parksünder nur bei einer entsprechenden Kennzeichnung durchsetzbar sind, sollte man sich also nicht davor scheuen, ein Schild am Parkplatz anzubringen.

Wenn dadurch keine Rettungs- oder Fluchtwege berührt werden, ist es Privatpersonen außerdem möglich, ihren Stellplatz durch einen Poller mit Kette vor unbefugter Zufahrt zu schützen. Beschilderungen und andere Maßnahmen sind nur dann erlaubt, wenn es sich tatsächlich um einen festen Stellplatz handelt. So kann beispielsweise der praktische Parkplatz an der Straße nicht als Privatparkplatz gekennzeichnet werden, wenn dieser Teil des öffentlichen Grundes ist.

Autorin: Ina Geißler, Journalistin