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Drohnenverordnung: Hüten Sie sich vor diesen rechtlichen Fallstricken!

sh | stvo.de – 09.07.2018
Bildquelle (Header): © Kadmy/stock.adobe.com

Mit der Drohnenverordnung hat das Bundesverkehrsministerium im März 2017 Klarheiten darüber geschaffen, in welchen Bereichen Bürger in Deutschland Drohnen fliegen lassen dürfen. Die Regeln bringen einerseits Einschränkungen mit sich und andererseits Sicherheit und Aufklärung.

Ausnahmslos verboten ist der Drohnenflug über die Grundstücke von anderen Privatpersonen, Unternehmen, Landesbehörden, über Menschenansammlungen, über Einsatzstellen von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei sowie über Kontrollzentren von Flughäfen.

 

So einfach gelangen Sie an den Drohnenführerschein

Die Verordnung wurde im Oktober 2017 verschärft. Seitdem gilt, dass Personen, die Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 2 Kilogramm bewegen wollen, einen Kenntnisnachweis ablegen müssen, den sogenannten Drohnenführerschein. Ihn können Interessenten erhalten, indem sie online eine Prüfung ablegen. Der Drohnenführerschein ist jeweils 5 Jahre lange gültig. Doch Achtung: Vor Anbietern, die zu einem überteuerten Preis von mindestens 200 Euro einen Vorbereitungskurs zum Erwerb des Kenntnisnachweises anbieten, sollten Sie aufpassen. Um die Prüfung zum Drohnenführerschein zu bestehen, benötigen Sie keine Vorbereitung. Die Fragen beinhalten immer einen erklärenden Text und ein Video, aus denen die richtige Antwort hervorgeht. Die Kosten für die Ausstellung liegen bei 26,75 Euro.

 

Das schreibt das Drohnen-Gesetz vor

Durch die Drohnenverordnung gelten folgende Regelungen bezüglich des Gewichts einer Drohne:

  • Ab 0,25 Kilogramm benötigen Drohnen einen eine Kennzeichnung, aus der der Name und die Anschrift des Eigentümers hervorgeht.
  • Ab 2 Kilogramm ist zusätzlich für den allgemeinen Gebrauch einer Drohne ein Kenntnisnachweis erforderlich. Diese Bedingungen entfällt auf Modellflugplätzen.
  • Ab 5 Kilogramm braucht der Eigentümer zusätzlich eine Aufstiegserlaubnis der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde.
  • Ab 25 Kilogramm ist die Benutzung der Drohne nicht mehr gestattet.

Weiter schreibt das Drohnen-Gesetz unter anderem vor, dass die Flughöhe einer Drohne nicht mehr als 100 Meter über dem Grund betragen darf. Diese Regelung entfällt jedoch auf einem Gelände, für das eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen vorliegt (Modellflugplatz). Aber auch Ausnahmegenehmigungen der Drohnenverordnung können beantragt werden.

 

Das gilt für Drohnen mit Kamera

Die Drohnenverordnung hat sich auch auf das Erstellen von Fotos und Videos ausgewirkt. Seitdem sie gültig ist, dürfen Drohnen mit Kamera nicht mehr über Wohngebieten verwendet werden. Doch es gibt zwei Ausnahmen: Wenn Sie ausschließlich Ihr eigenes Grundstück filmen oder fotografieren, ist dies laut der Drohnenverordnung erlaubt. Handelt es sich nicht um Ihr Eigentum, haben Sie immerhin die Möglichkeit, sich beim Besitzer eine Erlaubnis einzuholen.

 

DJI liegt bei Drohnen Test sehr beliebt

In Vergleichstest liegen die Drohnen des Herstellers DJI immer wieder ganz vorne. Die Geräte sind in verschiedenen in verschiedenen Preisklassen erhältlich. Ein Drohnen Test des Fachmagazins Computerbild ergab im Frühjahr 2018, dass die Baureihe DJI Phantom 4 Pro ganz vorne lag. Die ersten fünf Plätze belegten nur Drohnen des chinesischen Herstellers. Interessieren Sie sich für den Kauf einer Drohne, empfehlen wir Ihnen den „Drohnen mit Kamera“-Vergleich (Ausgabe: 2018).

 

 

DJI baut Drohnen Modelle mit bis zu 8 Rotoren

Drohnen werden in erster Linie anhand der Anzahl ihrer Rotoren unterschieden. Quadcopter sind die Drohnen Modelle, die am häufigsten Vorkommen. Sie verfügen über vier Rotoren, die an allen vier Ecken angebracht sind. Das gibt dem Flugobjekt die nötige Stabilität. Aber auch Tricopter mit nur drei Rotoren sind auf dem Markt erhältlich. Gemeinhin werden Drohnen mit mehreren Rotoren auch unter dem Begriff Multicopter zusammengefasst. Der Marktführer DJI hat mit dem Modell Agras MG-1 auch einen Octocopter in der Produktpalette.

 

Fazit: Mehr Regeln sorgen für mehr Klarheit im Umgang mit Drohnen

Drohnen haben insbesondere in den letzten Jahren stark an Popularität zugenommen. Aufgrund der Tatsache, dass es bislang keine gesetzlichen Regelungen für die Fluggeräte gab, schafft das jetzige Drohnengesetz für Klarheit, was Besitzer einer Drohne dürfen und was nicht. So steht dem Flugspaß nichts mehr im Wege!