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Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten

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sh | stvo.de – 06.11.2015

Ein Auftrag im Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Verkehrssicherheit verbessert werden soll, um die Zahl von Verkehrsopfern zu senken. Hierfür sollen straßenverkehrsrechtliche Regelungen von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe überprüft werden. Ziel ist es, die Belastung der Bevölkerung durch ein Miteinander von Mensch und Verkehr zu mindern.
Gerade Kinder sind im Umgang mit dem Straßenverkehr oft ungeübt und können altersbedingt allgemeine Gefahren des Straßenverkehrs bzw. Geschwindigkeiten nicht richtig einschätzen. Deshalb benötigen sie einen besonderen Schutz.
Geschwindigkeitsmessungen des ADAC ergaben, dass 60 Prozent der Autofahrer in Tempo 30 Zonen vor Schulen die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten. Durch diese Überschreitungen nimmt natürlich auch der Bremsweg stark zu. Eine Erklärung und anschauliche Darstellung zum Bremsweg finden Sie in einem Sheet des ADAC. Der Rechtsrahmen soll nun so angepasst werden, dass Straßenverkehrsbehörden Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten an Hauptverkehrsstraßen einrichten können, ohne dafür große bürokratische Hürden überwinden zu müssen. Die geplanten Änderungen in der StVO sehen vor, dass die Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer, wie Kinder oder Senioren, verbessert werden soll. Um dies umzusetzen, sollen Anordnungsvoraussetzungen für Temop-30-Zonen abgesenkt werden und leichter vor zum Beispiel Schulen oder Kindergärten eingeführt werden können.