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Autounfall – was tun, wenn es passiert ist?

bd | stvo.de – 29.10.2015 Bildquelle (Header): © benekamp – Fotolia.com

Jahr für Jahr zählt die Polizei mehr als 2 Millionen Verkehrsunfälle in Deutschland. Meistens entsteht ein mehr oder weniger großer Sachschaden. Doch bei 20 % aller Unfälle werden Personen verletzt. Oft wissen Beteiligte nicht, wie sie sich bei einem Unfall zu verhalten haben. Es gibt in der Tat Rechte und Pflichten. Zum Beispiel erwachsen aus einem Unfall Schadensersatzansprüche an die Kfz-Haftpflichtversicherung oder die Kaskoversicherung. Die Versicherung eines Autos ist enorm wichtig, weil bei Unfällen mit Personenschaden oft mehrere Millionen Euro Schadenersatzsprüche auf den Verursacher zukommen können. Welche Versicherung für das jeweilige Fahrzeug passend ist, lässt sich per Versicherungsvergleich herausfinden. Wie das geht zeigt dieser Bericht.
Ruhe und Übersicht behalten Unfallbeteiligte müssen an der Unfallstelle bleiben. Entfernen sie sich, müssen sie mit strafrechtlicher Verfolgung und sogar mit einer finanziellen Rückforderung seitens der Versicherung von bis zu 5.000 € rechnen. Ein Unfall auf einer Autobahn sollte im Zweifel über die Notrufsäulen gemeldet werden. Der Grund ist, dass Autoversicherer mit ihnen verbunden sind und so die sicherste Lokalisierung des Standortes gewährleistet wird. Wichtig ist das Absichern der Unfallstelle mit diesen drei Schritten:
  • Warnblinklicht einschalten,
  • Warndreieck aufstellen,
  • Notruf absetzen.
Falls keine Notrufsäule in der Nähe ist, gibt es den Handy-Notruf mit der Nummer 0800 NOTFON D (0800 6683663). Sind Verletzte vorhanden, ist immer die 112 zu wählen. Dieser Notruf funktioniert übrigens auch, wenn ein Mobiltelefon kein Guthaben mehr hat. Unfälle mit ausländischen Autos Ist in einen Unfall in Deutschland ein ausländisches Fahrzeug als Verursacher verwickelt, ist erste Adresse zur Klärung der Ansprüche das Deutsche Büro Grüne Karte. Sind in Deutschland Versicherte mit dem Fahrzeug im Ausland unterwegs und haben dort einen Unfall mit ausländischer Beteiligung, hilft der Zentralruf der Autoversicherer. Dieser ermittelt den zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland. Verhalten an der Unfallstelle Direkt an der Unfallstelle sollten Name und Anschrift der jeweils beteiligten Fahrer inklusive Kennzeichen der Fahrzeuge aufgeschrieben werden. Unfallbeteiligte sollten sich gegenseitig die Ausweispapiere vorlegen und die Versichertenkarten einsehen. Idealerweise schreibt sich jeder die Versicherungsgesellschaft nebst Versicherungsnummer des anderen Unfallbeteiligten auf. Außerdem sollten Ort und Zeit sowie Namen und Adressen von Zeugen notiert werden. Zusätzlich sind folgende Punkte zu beachten:

Unfallskizze zeichnen

Das hilft später beim Erinnern des Unfallhergangs. Am besten werden mit dem Handy Fotos der Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln gemacht.

Kein Schuldanerkenntnis

Keiner der Beteiligten sollte ein Schuldanerkenntnis abgeben. Das klären hinterher Versicherungen oder Rechtsanwälte.

Unfallprotokoll erstellen

Als Vorlage dient der europäische Unfallbericht, der vom Versicherer zur Verfügung gestellt wird. Durch das Ausfüllen des Formblatts erfassen Unfallbeteiligte alle wesentlichen Daten. Das Unfallprotokoll ist von allen Unfallbeteiligten zu unterschreiben.

Grüne Versicherungskarte

Falls der Unfall mit einem Fahrzeug aus dem Ausland geschehen ist, hilft die grüne Versicherungskarte. Allerdings müssen Fahrzeuge aus der EU diese nicht mehr zwingend mitführen. Alternativ ist der Versicherungsnachweis bei vielen Autos an der Frontscheibe innen befestigt.

Unfall ohne Personenschaden – ist die Polizei nötig? Ist ein Unfall ohne Personenschaden passiert, handelt es sich um einen sogenannten Bagatellunfall. In den meisten Bundesländern rückt die Polizei auch dann an, allerdings sollten sich die Beteiligten auf längere Wartezeiten einstellen. Tatsächlich ist es so, dass Versicherungen für Unfälle ohne Personenschaden zur Schadenregulierung kein polizeiliches Unfallaufnahmeprotokoll anfordern. Die Polizei würde ohnehin nur eine so genannte „vereinfachte Sachverhaltsfeststellung“ durchführen. Aus diesem Grund ist es zulässig, den Unfallhergang selber zu dokumentieren. Die Beteiligten sollten das Protokoll gemeinsam anfertigen. Gibt es einen Polizeiprotokoll bzw. den vereinfachten Sachverhaltsbericht, sollten die Inhalte übereinstimmen. Das selbst erstellte Protokoll sowie den vereinfachten Sachverhaltsbericht inklusive der notwendigen Angaben zu den beteiligten Personen reichen den Versicherungen aus, um den Sachverhalt festzustellen und den Schadensregulierung durchzuführen.