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Internetbasierte Fahrzeugzulassung – Abmeldung

lfsz | stvo.de – 19.11.2014

Der 1. Schritt zu einer internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) ist getan.
Ab dem 01.01.2015 werden bei Neu- oder Wiederzulassung von Fahrzeugen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen Teil I, die jeweils mit einem verdeckten Sicherheitscode versehen sind, ausgegeben. Diese Sicherheitscodes können auf den Portalen der Zulassungsbehörden der Länder oder über das zentrale Portal des Kraftfahrt-Bundesamts zum Abmelden des Fahrzeugs, ohne persönliches Erscheinen, genutzt werden. Die Dokumente werden durch die Entfernung der Verdeckung ungültig.

 

Die Schritte zur Abmeldung des Fahrzeugs können schnell und einfach zuhause erledigt werden:

  1. die Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen und die Verdeckung der Siegelplakette auf dem Kennzeichen entfernen,
  2. den Sicherheitscode abschreiben oder QR-Scannen,
  3. Identität durch den neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) auf der zentralen Seite des Kraftfahrt-Bundesamtes bestätigen,
  4. Fahrzeugkennzeichen und Sicherheitscode übermitteln,
  5. die Gebühren werden über das ePayment-System gezahlt,
  6. nach der Übermittlung ist das Fahrzeug mit dem aktuellen Datum bei der Zulassungsbehörde abgemeldet, eine Zustellung des Bescheids erfolgt dann postalisch oder über DE-Mail.

Da jährlich ca. 9 Millionen Fahrzeuge abgemeldet werden, wird dieser Vorgang eine deutliche Entlastung für die Ämter und somit auch kürzere Wartezeiten bieten.

Im 2. Schritt sollen Wiederzulassungen durch den gleichen Halter, und im 3. Schritt Neuzulassungen und Ummeldungen beim Kauf und Verkauf, eine digitale Alternative bekommen. Beide Schritte bedürfen jedoch größere technische Umstellungen und eine Einführung bleibt vorerst abzusehen.

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