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Arbeiten im Straßenverkehr: Sicherheitskleidung und rechtliche Voraussetzungen

SG | stvo.de – 04.04.2023
Bildquelle (Header): © Artem Zakharov – stock.adobe.com

Bei Arbeiten auf der Fahrbahn kommen nicht nur schwere Geräte zum Einsatz. Gerade beim Einsatz auf oder direkt neben der Straße stellen die vorbeifahrenden Kraftfahrzeuge ein Risiko für die Arbeitenden dar. Aus diesem Grund wird bei solchen Arbeiten immer spezielle Sicherheitskleidung getragen. Doch damit die Arbeiten im Straßenverkehr überhaupt beginnen können, müssen behördliche Genehmigungen eingeholt werden. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die notwendige Sicherheitskleidung und die rechtlichen Voraussetzungen für Arbeiten auf und neben der Fahrbahn.

Darum sind Sicherheitsschuhe wichtig

Bei Ausstattern für professionelle Arbeitskleidung gibt es eine breite Auswahl an Sicherheitsschuhen für den Arbeitsbereich, die sich auch für den Einsatz im Straßenbau eignen. Diese besitzen eine Alukappe, die den Fuß vor Verletzungen durch Arbeitsgeräte schützt. Das Stoffgewebe von Sicherheitsschuhen ist besonders abriebfest. Das bedeutet, dass der Stoff einer starken Belastung über einen langen Zeitraum standhält. Zudem ist die Sohle von Sicherheitsschuhe durchtrittsicher. Auf diese Weise kann der Fuß beim Auftreten auf spitze Gegenstände nicht verletzt werden. Außerdem isoliert eine solche Schuhsohle gegen Kälte – eine Eigenschaft, die für das Arbeiten im Freien besonders wichtig ist.

 

Arbeitskleidung für Arbeiten im Straßenverkehr

Die Arbeitskleidung für Arbeiten auf der Fahrbahn muss ihre Träger vor vielen äußeren Einflüssen schützen: vor Kälte und Wind, vor Hitze von der Sonne und dem Asphalt sowie vor gefährlichen Arbeitsgeräten. Zu diesem Zweck eignet sich atmungsaktive Kleidung am besten. Zum Schutz der Haut sollten sowohl lange Hosen als auch lange Oberteile getragen werden. Je nach Wetter und Arbeitsort ist auch eine Arbeitsjacke nötig. So wie das Tragen von Schutzhelmen beim Fahren von Krafträdern Pflicht ist, tragen auch Arbeiter im Straßenverkehr Helme. Das ist besonders wichtig, wenn mit einem Kran gearbeitet wird. Beim Einsatz lauter Geräte oder bei Arbeiten neben schnell fahrendem Fließverkehr ist das Tragen von Gehörschutz vorgesehen.

 

Warnbekleidung bei Arbeiten auf und neben der Straße

In Deutschland ist die Anzahl der Arbeitsunfälle in den letzten 30 Jahren deutlich gesunken. Das ist zum Teil auch der Entwicklung der Sicherheitsvorkehrungen zuzuschreiben. Aus diesem Grund ist die Prävention von Arbeitsunfällen weiterhin ein aktuelles Thema. Daher ist bei Arbeiten auf der Fahrbahn zusätzlich zur Sicherheitskleidung Warnkleidung in Signalfarben zu tragen. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um Signalwesten in Neonfarben, häufig in einem gut sichtbaren Gelb oder Orange. Alternativ kann die Arbeitskleidung selbst orange gefärbt sein. In jedem Fall sind auf den Signalfarben auch Reflektor-Streifen angebracht, die die Personen auch im Dunkeln erkennbar machen.

 

Warnzeichen im Bereich der Baustelle aufstellen

Neben dem Tragen von Sicherheitskleidung ist auch die Kennzeichnung der Baustelle entscheidend für die Arbeitssicherheit. Schließlich finden die Arbeiten in unmittelbarer Nähe vorbeifahrender PKWs und LKWs statt. Eventuell fahren auch einspurige Fahrzeuge auf der betreffenden Fahrbahn. Für die Fahrer aller Fahrzeuge muss die Baustelle schon von Weitem klar erkennbar sein. Zu diesem Zweck werden Abgrenzungen aus Beton und Warnsignale in einem angemessenen Abstand platziert.

 

Gesetzliche Regelung der Arbeiten im Straßenverkehr

Das Tragen von Schutzkleidung und die Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem Fließverkehr sind in Deutschland rechtlich verankert. Welche Warnkleidung die Arbeitenden tragen müssen, ist in der DGUV Regel 112‑189 „Benutzung von Schutzkleidung“ nachzulesen. Findet eine Baustelle nicht auf privaten Wegen statt, sondern im öffentlichen Verkehrsraum, ist die ASR A5.2 „Straßenbaustellen“ zu beachten.

 

Antragstellung für Arbeiten auf und neben der Straße

Wie jede Baustelle müssen auch Arbeiten im öffentlichen Verkehrsnetz behördlich genehmigt werden. Hinzu kommen in diesem Fall jedoch auch Maßnahmen zur Verkehrsregelung. Denn durch die Baustelle auf oder neben der Straße können eine Umleitung, ein Halteverbot oder weitere Vorkehrungen erforderlich sein. Außerdem kann es vorkommen, dass die Fußgänger die Straßenseite wechseln müssen. In diesem Fall spricht man von einer Gehsteigsperre. Darüber hinaus können auch Fahrradwege von der Baustelle betroffen sein. Für all diese Einschränkungen im Fließverkehr muss das Bauunternehmen eine entsprechende Beschilderung anbringen.

 

Fazit

Arbeiten auf oder neben der Straße bergen einige Risiken. Sei es die Asphaltwalze, der Verkehrslärm oder der angrenzende Fließverkehr. Aus diesem Grund müssen Arbeitende bei dieser Tätigkeit Schutzkleidung tragen. Dazu gehören beispielsweise Sicherheitsschuhe, Warnkleidung, Schutzhelm und Gehörschutz. Sowohl das Tragen von Schutzkleidung als auch die Genehmigung einer Baustelle im öffentlichen Verkehr sind gesetzlich eindeutig geregelt. So müssen etwa Schilder für die Verkehrsumleitung aufgestellt werden.

 

Autor: Stefan Garber – Freiberuflicher Redakteur aus Berlin