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So bekommt man sein Wunschkennzeichen

JL | stvo.de – 28.02.2023
Bildquelle (Header): © Sven Krautwald – stock.adobe.com

Ob AN-NA, KI-NO oder LA-DY – Wunschkennzeichen gibt es in fast allen Ausführungen und Variationen. Autobesitzer können demnach ihr Nummernschild nach ihren eigenen Wünschen personalisieren lassen und ihrem Fahrzeug eine individuelle Note verleihen. Doch was gilt es beim Wunschkennzeichen zu beachten? Und kann man Kennzeichen inzwischen sogar online reservieren lassen?

Was sind Wunschkennzeichen?

Bei Wunschkennzeichen handelt es sich um Nummernschilder, die Autohalter nach ihren Wünschen gestalten können. Oftmals nutzen sie

  • Namen
  • witzige Abkürzungen
  • Initialen
  • Geburtsdaten
  • Hochzeitstage

oder andere persönliche Hinweise für das eigene Wunschkennzeichen.

Einige Firmen nutzen das Wunschkennzeichen sogar zu Werbezwecken oder um die Fahrzeuge ihrem Fuhrpark zuzuordnen. Doch leider lässt sich nicht jeder Wunsch in die Tat umsetzen. Es gibt sogar einige Richtlinien, die Fahrzeugbesitzer beachten müssen.

Hinweis: Wer sich unsicher ist, welche Kennzeichenschilder nicht erlaubt sind, informiert sich vorab beim zuständigen Straßenverkehrsamt oder befragt das Internet.

 

Wie muss ein Kennzeichen aussehen?

Tatsächlich ist die Gestaltung von Nummernschildern genau festgelegt. Das ist nötig, um das Autoschild von anderen im Straßenverkehr unterscheiden zu können. Neben sogenannten Unterscheidungszeichen gibt es auch Erkennungsnummern. Die Unterscheidungszeichen sind auch als Ortskürzel bekannt. Damit kann also genau nachgewiesen werden, in welcher Stadt oder in welchem Landkreis das Auto aktuell gemeldet ist. Das Kürzel umfasst bis zu drei Buchstaben und lässt sich auch nicht auf Wunsch abändern.

Viel mehr Gestaltungsspielraum bietet hingegen die nachfolgenden Buchstaben sowie die Erkennungsnummern. Je nach Wunsch und Geschmack dürfen bis zu zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern verändert werden.

Kleine Besonderheit: In einigen Landkreisen ist es nicht gestattet, Umlaute wie Ä, Ö oder Ü zu verwenden. Auch die Null darf nicht an erster Stelle der Erkennungsnummer stehen.

Somit besteht das Nummernschild für Fahrzeuge mit vier Rädern alles in allem aus ungefähr acht Stellen. Mehr dürfen es nicht sein. Bei zweirädrigen Fahrzeugen darf das Nummernschild hingegen aus nicht mehr als fünf Buchstaben und Ziffern bestehen.

 

Was ist bei Wunschkennzeichen verboten?

Es gibt einige Verbote zu beachten, die jedoch in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich geregelt sind. Dabei gilt: Die Abkürzungen dürfen keinesfalls den guten Sitten widersprechen. Das ist sogar im Paragraphen 8 Abs. 1 der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) festgehalten. Dieser besagt, dass bundesweit keine Buchstabenkombinationen und Zahlen erlaubt sind, die mit dem Nationalsozialismus in Verbindung gebracht werden könnten. Kritisch zu betrachten sind daher Wunschkennzeichen mit dem Kürzel

  • AH (Adolf Hitler)
  • HJ (Hitler-Jugend)
  • KZ (Konzentrationslager)
  • NS (Nationalsozialismus, nationaler Sozialismus oder nationalsozialistisch)
  • SA (Sturmabteilung)
  • SS (Schutzstaffel der NSDAP = Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei)
  • SD (Sicherheitsdienst der SS)
  • HH (Heil Hitler)

Hinweis: Vermutlich ist nun einigen aufgefallen, dass HH durchaus ein Kennzeichen ist und für die Hansestadt Hamburg genutzt wird. Allerdings dürfen nach der FZV einige Städte und Landkreise von der Regelung ausgenommen werden. Die Stadt Hamburg darf also auch in Zukunft bedenkenlos ihr Kürzel für diverse Nummernschilder verwenden.

Ob sich ein Wunschkennzeichen mit den vorgesehenen Buchstaben und Zahlen in die Tat umsetzen lässt, kann kostenfrei auf der Seite der zuständigen Kfz-Behörde ermittelt werden. Auch in den Bürgerbüros ist eine Anfrage möglich. Ist das Kennzeichen noch frei, kann bei Bedarf direkt eine Beantragung erfolgen.

Dabei gilt: Die Kennzeichengröße, die Farbgestaltung sowie der Schrifttyp sind nicht verhandelbar. Sie müssen in der Ausführung zwingend bestehen bleiben. Auch ein Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen besteht nicht.

 

Wie kann man sich ein Wunschkennzeichen reservieren lassen?

Wer sich ein Wunschkennzeichen kreieren möchte, fragt am besten bei der zuständigen Kfz-Zulassung nach. Diese Anfrage kann persönlich, telefonisch oder auch online erfolgen. Das funktioniert eigentlich sogar ganz einfach:

  • Rufe zunächst die Webseite des zuständigen Ortsamtes auf.
  • Gib anschließend das Ortskürzel ein.
  • Hinterlasse nun noch die gewünschten Buchstaben und Zahlen, die auf das Kennzeichen sollen.
  • Klicke auf den Button „Kennzeichen prüfen“.

Das System leitet die Anfrage schließlich an die zuständige Behörde weiter. Es kommt direkt zu einer Überprüfung oder zu einer Weiterleitung an das Amt.

Im Anschluss ist es möglich, das Wunschkennzeichen online reservieren zu lassen. Das ist in der Regel zwischen sieben bis 90 Tagen möglich. In Ausnahmefällen kann die Reservierung sogar noch länger beantragt werden. Diese Maßgabe ist an eine Gebühr verknüpft. Wie hoch diese ausfällt, ist jedoch nicht einheitlich geregelt. Wer mehr über die Reservierungsgebühr erfahren möchte, informiert sich am besten bei der zuständigen Zulassungsstelle.

 

Kann man auch abgemeldete Kennzeichenzeichen reservieren lassen?

Wird ein Fahrzeug abgemeldet und soll zu einem späteren Zeitpunkt wieder angemeldet werden, lässt sich das Kennzeichen für ein Jahr reservieren. Diese Reservierung ist gebührenfrei. Es ist auch möglich, ein anderes Fahrzeug mit dem bereits verwendeten Kennzeichen auszustatten. Auch in diesem Fall lässt sich eine Kennzeichenreservierung vornehmen.

Wie lange die Reservierung genehmigt wird, hängt auch von den Behörden und ihren Möglichkeiten ab. Bei einer Zulassung für ein anderes Fahrzeug muss zu den Kosten für die Kennzeichenprägung eine Gebühr in Höhe von 10,20 Euro entrichtet werden.

 

Wie teuer ist das Wunschkennzeichen?

Ein Nummernschild kostet je nach Ort und Bezirk ungefähr 30 bis 40 Euro. Soll das Kennzeichen zudem weitere Wünsche enthalten, ist mit Mehrkosten zu rechnen. Die Gebühr für ein Wunschkennzeichen beträgt bundesweit 10,20 Euro, die zu den normalen Kennzeichenkosten dazuzurechnen sind. Soll zudem eine Online Reservierung erfolgen, sind nochmals 2,60 Euro fällig.

Und so funktioniert die Online-Reservierung:

Um sich den Weg zur Zulassungsstelle zu ersparen, können Fahrzeughalter ihr Fahrzeug auch im Internet um-, ab- oder anmelden. Genauso wie bei der Behörde durchforstet das System alle Datenbanken nach dem Wunschkennzeichen. Ist das Wunschkennzeichen noch frei, erhält der Anfragesteller eine entsprechende Mitteilung. Im Anschluss lässt sich bei Bedarf eine Reservierung vornehmen.

Die Onlinereservierung dauert in der Regel nicht länger als 5 Minuten und ist ab sofort gültig. In diesem Rahmen müssen Anfragesteller angeben, ob das Nummernschild für ein Pkw, Lkw oder Motorrad vorgesehen ist. Wird die Reservierungsfrist schließlich überzogen ohne dass der Antragsteller weiter reagiert, wird das Kennzeichen wieder freigegeben. Natürlich ist es möglich, während der Reservierungsfrist das Kennzeichen jederzeit in Anspruch zu nehmen.

Die gewünschten Schilder können direkt bei der Zulassungsstelle geprägt und gestempelt werden. Für diese Maßgabe ist es jedoch wichtig, alle nötigen Papiere und Dokumente vorzulegen. Führe daher am besten

  • den gültigen Personalausweis
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II
  • sowie die eVB-Nummer

mit, um die gewünschten Dokumente bei der Behörde vorlegen zu können. Sollen die Wunschkennzeichen direkt online beantragt werden, sind ein Personalausweis mit eID-Funktion nebst Pin, eine Ausweis-App und eine Kreditkarte für die Begleichung der Gebühren wichtig. Nach der Fertigung der Wunschkennzeichen können die Nummernschilder an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug angebracht werden.

Hinweis: Wunschkennzeichen sind niemals kostenlos, da mit der Erstellung und Prägung immer Verwaltungsgebühren anfallen. Wer hingegen versucht, die Zulassungsstelle hinters Licht zu führen, um Geld einzusparen, kommt diesen Betrug teuer zu stehen. Ein Kennzeichenmissbrauch ist strafbar, was mit einem hohen Bußgeld oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet wird.

 

Autor: Joachim Leumann