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Fahrzeugbeklebungen – rechtliche Vorschriften nicht vergessen!

JH | stvo.de – 06.04.2021
Bildquelle (Header): © hedgehog94/stock.adobe.com

Fahrzeugbeklebungen von Transportern sind im Handwerk und Servicebereich ein gängiges und sehr wirksames Mittel, um auf sich aufmerksam zu machen. Eine Vielzahl von Firmen und Unternehmen nutzen dieses effektive Mittel der Außenwerbung.

 

Mittlerweile kann man sich sogar Fahrzeugbeklebungen für Firmenwagen in Konfiguratoren selbst gestalten und direkt bestellen, wodurch die Kosten für den Grafiker gespart werden.

Dennoch sollte auf gewisse rechtliche Vorschriften geachtet werden, um nicht als verkehrsgefährdend zu gelten und am Ende mit Strafen rechnen zu müssen.

Hier die wichtigsten rechtlichen Regeln zur Beachtung bei der Gestaltung einer Fahrzeugbeklebung:

  1. Die Heckscheibe muss weiterhin nutzbar und sicher bleiben. Sprich sie muss – trotz der Fahrzeugbeklebung – ausreichend freie Fläche für den Durchblick behalten und das Sicherheitsglas muss weiterhin seinen Zweck erfüllen können . Ausreichend bedeutet, dass sie weniger als 0,1 Quadratmeter oder weniger als ein Viertel der Heckscheibe bedeckt. Zudem bestehen die Heckscheiben aus Sicherheitsglas. Durch dieses wird beim Bruch ein Verhalten erzeugt, welches durch Folierungen und zu große Aufkleber beeinträchtigt werden kann und somit die Sicherheit nicht mehr in vollem Umfang gegeben ist. Sollte die vorgegebene freie Fläche also nicht eingehalten werden, wird eine Sondergenehmigung (Bauartgenehmigung StVZO § 22a Abs. 1, Nr. 3) benötigt. Diese ist im Fahrzeug mitzuführen, wenn nicht ein Eintrag im Fahrzeugschein erfolgt ist.
  2. Die Scheibeneinfassungen muss grundsätzlich frei von Folien sein. Auch diese Regel dient der Sicherheit, die nur dann gegeben ist, wenn das Bruchverhalten der Scheibe nicht beeinträchtigt wird.
  3. Richtet man sich nicht nach dem Gesetz, droht Strafe. Bei Kontrolle kann sogar die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges entzogen werden.

Aus diesem Grunde wird geraten, sich einen erfahrenen Grafiker für die Beklebung des Transporters zu engagieren oder diese kostengünstigere, aber kein bisschen schlechtere Alternative zu wählen: Konfiguratoren für Fahrzeugbeklebungen. Die bereits beschriebenen Online-Konfiguratoren lassen in der Regel nicht zu, dass mehr als die erlaubte Fläche durch Folien beklebt wird. Somit kann hier nichts schief gehen.

Bei Fragen zur Zulässigkeit kann auch immer der vor Ort zustände TÜV zu Rate gezogen werden.

 

Autorin Jana Heiß