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StVO-Novelle: Rund 100.000 Bußgeldbescheide ungültig – Welche Strafen gelten jetzt?

sh | stvo.de – 09.07.2020
Bildquelle (Header): © photowahn/stock.adobe.com

Chaos im Verkehrsrecht: Die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) läuft doch nicht so flüssig ab wie geplant. Nach Inkrafttreten des Bußgeldkatalogs protestierten Autofahrer und Verbände gegen die scharfen Sanktionen bei Geschwindigkeitsverstößen. Nun erklärt Bundesverkehrsminister Andres Scheuer zudem: Die StVO-Novelle ist aufgrund eines Formfehlers nichtig. Rund 100.000 Bußgeldbescheide könnten ungültig sein. Welche Strafen drohen jetzt bei Verkehrsvergehen? Und wie sollten Autofahrer reagieren, wenn sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben?

 

Am 28. April 2020 trat die neue Straßenverkehrs-Ordnung und damit ein überarbeiteter Bußgeldkatalog in Kraft. Die Novelle sollte vor allem die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer auf den Straßen erhöhen – mit neuen Verkehrszeichen und klar definierten Mindestabständen bei Überholvorgängen. Besonders viel Aufsehen erregten jedoch die verschärften Strafen für Geschwindigkeitsverstöße. Ab einer Tempoüberschreitung von mindestens 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts kann gegen den geblitzten Fahrer ein Fahrverbot verhängt werden. Vorher lag diese Grenze bei 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb von Ortschaften. Vor allem Autofahrer, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind, hatten Bedenken, zu schnell ein Fahrverbot zu kassieren und damit ihren Job nicht mehr ausführen zu können.

 

Scheuer: Neuer Bußgeldkatalog sei „unverhältnismäßig“

Als Reaktion auf die harsche Kritik an den zu früh drohenden Fahrverboten, erklärte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), dass die Strafen „unverhältnismäßig“ seien. Scheuer wollte den Bußgeldkatalog in Teilen wieder zurücknehmen und die weniger strengen Strafen aus dem alten Katalog wieder einführen. Dagegen wehrten sich jedoch einige Bundesländer – auch aus der Politik gab es Widerspruch, da die harten Strafen notorische Raser abschrecken könnten und damit einen eindeutigen Vorteil hätten.

Um die Verwirrung in Sachen StVO-Novelle perfekt zu machen, erreichte Anfang Juli eine neue Information die Öffentlichkeit: Der neue Bußgeldkatalog ist aufgrund eines Formfehlers gar nicht gültig. Das Bundesverkehrsministerium teilte mit, dass die neue StVO aufgrund eines „fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage“ nichtig sei. Es fehlt ein Satz, indem formell erklärt wird, auf welcher Rechtsgrundlage die StVO-Novelle basiert. Da dieses sogenannte Zitiergebot nicht beachtet wurde, ist der neue Bußgeldkatalog ungültig.

 

Viele Bundesländer wollen an harten Strafen festhalten

Bundesverkehrsminister Scheuer forderte die Bundesländer dazu auf, bei der Sanktionierung von Verkehrsvergehen auf den alten Bußgeldkatalog zurückzugreifen. Das Saarland hatte als erstes erklärt, die Strafen, die vor dem 28. April galten, anzuwenden. Alle weiteren Bundesländer folgten der Aufforderung Scheuers ebenfalls. Nur Thüringen sehe „keinen Grund, diese Regelungen nun zugunsten von Rasern zurückzunehmen“. Das Land will auch trotz ungültiger Verordnung an den strengen Bußgeldern festhalten.

Für viele Bundesländer ist die Rückkehr zum alten Bußgeldkatalog nur eine vorübergehende Lösung, bis die neue StVO endgültig rechtskräftig ist. Berlin und Sachsen beispielsweise erklärten, dass sie den neuen Bußgeldkatalog inhaltlich nicht ändern, sondern Geschwindigkeitsvergehen weiterhin mit schnellen Fahrverboten hart bestrafen wollen würden. Damit wird es für Scheuer schwieriger, den Bußgeldkatalog doch noch zu entschärfen. Denn: Bei dieser Entscheidung dürfen die Bundesländer im Bundesrat mitreden. Das Bundesverkehrsministerium arbeitet nun an einem Vorschlag zur Neuregelung des Bußgeldkatalogs, der den Ländern zur Abstimmung vorgelegt werden soll.

 

100.000 Fahrverbote könnten juristisch anfechtbar sein

Laut dem ADAC könnten bis zu 100.000 Bußgeldbescheide, die ein Fahrverbot verhängen, ungültig sein, da sie in der Zeit zwischen dem 28. April und Anfang Juli nach dem ungültigen Bußgeldkatalog ausgestellt worden sind. Diese Bescheide wegen Tempoverstößen sind juristisch anfechtbar oder generell unwirksam. Autofahrer, die einen solchen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten sich nun anwaltlich beraten lassen. Hier kann sich ein Einspruch lohnen, sodass die Strafen – und damit auch das Fahrverbot – aufgehoben werden.

Sollten Sie in den vergangenen Monaten einen Bußgeldbescheid nach dem neuen Bußgeldkatalog erhalten haben, wenden Sie sich an die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN. Unsere Anwälte haben sich auf Verkehrsrecht spezialisiert und prüfen, ob sich in Ihrem individuellen Fall ein Einspruch lohnt. Nutzen Sie unseren kostenfreien und unverbindlichen Online-Check und nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Weitere Informationen zum Verkehrsrecht erhalten Sie zudem auf unserem Youtube-Kanal RECHT EINFACH – VON RUEDEN.