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Reifenratgeber: Vorschriften, Bußgelder und Kauftipps

sh | stvo.de – 24.06.2019
Bildquelle (Header): © MorePixels/stock.adobe.com

Die Reifen haben großen Einfluss auf das Fahrverhalten. Mangelt es an Profil oder ist das Material nach Jahren hart, kann sich der Bremsweg entscheidend verlängern. Die negativen Auswirkungen auf Gefahrensituationen sind nicht zu unterschätzen. Lesen Sie hier, welche Vorschriften Sie hinsichtlich der Bereifung Ihres Fahrzeugs einhalten müssen und welche Bußgelder bei Verstößen drohen! Zudem haben wir zusammengefasst, worauf Sie bei der Anschaffung von Reifen achten sollten.

Vorschriften und Bußgelder

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt unter anderem eine Mindestprofiltiefe vor. Laut § 36 Bereifung und Laufflächen muss das Hauptprofil im mittleren Bereich der Reifen-Lauffläche mindestens 1,6 Millimeter betragen. Sowohl im Winter als auch Sommer. Das Hauptprofil nimmt dabei drei Viertel der Laufflächenbreite ein. Das Unterschreiten der Mindestprofiltiefe stellt einen Verstoß gegen die StVZO dar und zieht neben einem Bußgeld von 60 Euro einen Punkt in Flensburg nach sich. Die Strafen entsprechen den Angaben des aktuellen Bußgeld- sowie Punktekatalogs. Ob es sich dabei um einen Pkw, ein Fahrzeug mit Anhänger oder ein Motorrad handelt, ist irrelevant. Findet der Verstoß in Verbindung mit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer statt, erhöht sich die Geldstrafe auf 75 Euro. Wird mit abgefahrenen Reifen ein Unfall verursacht, werden 90 Euro fällig.

Trotz der gesetzlichen Vorschrift, bietet die Mindestprofiltiefe lediglich eine Grundsicherheit. Im Winter, wenn die Fahrbahn häufig nass und teilweise schneebedeckt ist, wäre ein 1,6 Millimeter tiefes Profil beispielsweise fahrlässig. Fahrer, die sich auch bei ungünstigen Straßenverhältnissen ein Maximum an Grip und somit Sicherheit wünschen, sollten folgende Empfehlungen einhalten:

  • Sommerreifen: Mindestens 3 Millimeter Profiltiefe
  • Winterreifen: Mindestens 4 Millimeter Profiltiefe

Toyota Deutschland erklärt, wie die Profiltiefe komfortabel gemessen wird:

Neben der Profiltiefe schreibt der Gesetzgeber vor, welche Reifen bei winterlichen Wetterverhältnissen zu fahren sind. Zwar gibt es keine kalendarische, aber eine situative Winterreifenpflicht und damit verbundene Verhaltensvorgaben, die es einzuhalten gilt. Erst 2017 wurden die Anforderungen angepasst. Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:

  • Das Fahren mit Sommerreifen ist bei winterlichen Straßenverhältnissen verboten.
  • Gemäß StVZO § 36 Abs. 4 sind stattdessen wintertaugliche Reifen vorgeschrieben, die das Alpine-Symbol aufweisen, ein Bergpiktogramm mit Schneeflockensymbol.
  • Die Reifen müssen die Fahreigenschaften bei Schnee im Vergleich zu herkömmlichen Reifen insbesondere beim Bremsen, Lenken und Anfahren verbessern.
  • Für Reifen mit „M + S“ Kennzeichnung gilt eine Übergangsfrist. Diese dürfen nur noch bis 30. September 2024 gefahren werden.
  • Wird ein Auto im Winter lediglich mit Sommerreifen geparkt, droht keine Strafe.

Werden Fahrzeuge bei winterlichen Wetterverhältnissen ohne wintertaugliche Bereifung gefahren, drohen ebenfalls 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Kommt es aufgrund des Verstoßes gegen § 36 Abs. 4 zu einer Behinderung des Straßenverkehrs, können Ordnungshüter 80 Euro verlangen. Bei einer Gefährdung beträgt das Bußgeld 100 Euro. Ein Punkt in Flensburg ist bei allen Tatbeständen sicher.

Als winterliche Straßenverhältnisse gelten laut StVO § 2 Nr. 3a Schneeglätte, Schneematsch, Glatteis, Reif- und Eisglätte.

Tipps zur Anschaffung von Reifen

Obwohl es keine gesetzliche Vorschrift gibt, sollten Reifen unabhängig davon, wie viel Profil sie aufweisen, nach einer gewissen Zeit durch einen neuen Satz ausgetauscht werden. Mit den Jahren wird die Gummimischung zunehmend hart. Härtet der Gummi aus, hat das negativen Einfluss auf Grip und Bremsweg. Das Fahrverhalten verschlechtert sich. Sommerreifen sollten maximal zehn Jahre gefahren werden, bei Winterreifen kann je nach Zustand bereits nach sechs Jahren Schluss sein. Obwohl sich Ganzjahresreifen beziehungsweise Allwetterreifen zunehmender Beliebtheit erfreuen, sind Winterreifen hinsichtlich der Fahreigenschaften nicht zu ersetzen. Bei Schnee und Nässe machen sich die Vorzüge besonders bemerkbar. Entscheidend ist allerdings, dass es sich um hochwertige Pneus handelt. Der Online-Ratgeber rund um Winterreifen klärt über Reifenmodelle, Zubehör sowie Qualitätskriterien auf und hat eine Liste mit allen Herstellern von Winterreifen veröffentlicht, um Verbrauchern die Produktauswahl zu erleichtern. Mit Hilfe der Übersicht können sich Interessenten über das Angebot von Continental, Bridgestone, Michelin und Co. informieren. Gleiches gilt selbstverständlich bei Sommerreifen. Auch hier muss die Qualität stimmen. Wichtige Produkteigenschaften sämtlicher Reifenarten:

  • Reifendimension
  • Produktionsjahr
  • Rollwiderstand
  • Außenfahrgeräusch
  • Nassbremseigenschaften

Eine Erleichterung für die Kaufentscheidung bietet das EU-Reifenlabel, das bereits seit November 2012 für neue Reifen vorgeschrieben ist. Ähnlich wie das Energieeffizienzlabel für Elektrogeräte informiert es Verbraucher über wesentliche Produkteigenschaften. „Grundlage des Reifenlabels ist die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung der EU Nr. 1222/2009, die Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz auf den europäischen Straßen fördern möchte“, erklärt die Redaktion des Verkehrsclubs Deutschland e.V. (VCD) online in einem Ratgeber zum Thema, in dem die auf dem Label aufgeführten Reifeneigenschaften beschrieben werden.

Was bei einem Reifenwechsel wichtig ist, erfahren Sie in unserem separaten Beitrag.