Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, vorgesehen. Ansonsten ist der entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen. In der Regel gilt auch, wenn man nur halten will, muss man auf der rechten Fahrbahnseite rechts halten. Sind auf der rechten Seite Schienen angebracht oder befindet man sich in einer Einbahnstraße (Zeichen 220), darf auch links gehalten und geparkt werden. Wichtig dabei ist, dass platzsparend geparkt wird.
An einer Parklücke hat derjenige Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht. Der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn sonstige zusätzliche Fahrbewegungen ausgeführt werden, um einzuparken.