Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten genutzt werden und sind max. 5 Tage gültig.
(Sie stellen keinen Ersatz für ein Ausfuhrkennzeichen dar, das für den Export benötigt wird!)

Seit dem 01.11.2012 kann das Kurzzeitkennzeichen nur noch bei der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, bzw. (bei Firmenwagen) des Firmensitzes, beantragt werden. Liegt Ihr Hauptwohnort nicht innerhalb Deutschlands, ist eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich.

I. d. R. brauchen Sie für die Anmeldung:

  • Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung II) oder den Kaufvertrag
  • (elektronische) Versicherungsbestätigung
  • Personalausweis/Pass des Fahrzeughalters
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
  • Ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte
  • Ggf. Zulassungsantrag

Wie immer, können auch hier die Vorgaben von Stadt zu Stadt variieren. Die Kosten liegen im Regelfall bei ca. 13,00€ zzgl. Kennzeichenschilder.