Soll ein Fahrzeug als Oldtimer zugelassen werden, muss die Erstzulassung, bzw. Inbetriebnahme vor mind. 30 Jahren erfolgt sein. Außerdem muss der Originalzustand weitestgehend, der Erhaltungszustand gut erhalten sein.

Für die Zulassung/Umschreibung brauchen Sie i. d. R. folgende Dokumente:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der Hauptuntersuchung (Prüfbericht im Original)
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung (soweit rechtlich erforderlich; Prüfbuch und Prüfprotokoll)
  • Gutachten gem. § 23 StVZO
  • Ggf. Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (wenn bisher ein Saisonkennzeichen genutzt wurde)
  • Kennzeichenschilder
  • Personalausweis/Pass
  • Eine Vollmacht bei Erledigung durch Dritte

Die jeweiligen Gebühren (abhängig von Ihrem Heimatort) variieren, liegen jedoch bei ca. 27-37€.