Die Probezeit dauert 2 Jahre, danach ist der Führerschein unbegrenzt gültig.
Die Probezeit kann jedoch verdoppelt werden, wenn Sie ein A-Delikt oder 2 B-Delikte begehen.
Außerdem muss ein Aufbauseminar besucht werden und ggf. kann auch ein Termin mit einem Psychologen zur Fahreignungs-Feststellung verordnet werden. Bei mehr als einem A-Delikt wird die Fahrerlaubnis sofort entzogen.

A-Delikte (schwerwiegende Verkehrsverstöße) sind:
- Fahrerflucht
- Alkohol am Steuer
- Unterlassene Hilfeleistung
- Unzulässiges Überholen
- Überschreitung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit ab 20 km/h
- Über eine rote Ampel fahren
- Vorfahrtsregeln missachten

B-Delikte (weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße), bspw:
- Stoppschild missachten
- Keine Winterreifen bei entsprechender Witterung
- Telefonieren am Steuer
- Bei erheblicher Sehbeeinträchtigung ohne Licht fahren

Kleinere Vergehen, wie z. B. Falschparken haben keine weiteren Konsequenzen; für Fahranfänger gilt jedoch auch der allgemeine Bußgeldkatalog. Werden Punkte in Flensburg angesammelt, haben diese auch noch nach der Probezeit Bestand.