Erscheinung:
Am rechten Rand des Kennzeichens ist das Datum angegeben, bis wann das Kennzeichen gilt. Die Höchstdauer beträgt 1 Jahr.
Voraussetzungen:
Haftpflichtversicherung, gültige Betriebserlaubnis, Fahrzeug muss bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden.
Wissenswert:
Das Ausfuhrkennzeichen gilt nur für Export- und Überführungsfahrten ins Ausland.