Erscheinung:

Am rechten Rand des Kennzeichens ist das Datum angegeben, bis wann das Kennzeichen gilt. Die Höchstdauer beträgt 1 Jahr.

Voraussetzungen:

Haftpflichtversicherung, gültige Betriebserlaubnis, Fahrzeug muss bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden.

Wissenswert:

Das Ausfuhrkennzeichen gilt nur für Export- und Überführungsfahrten ins Ausland.