Erscheinung:
Die Schrift des Kennzeichens ins grün.
Voraussetzung:
Dieses Kennzeichen gilt für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Rettungswägen, Schaustellerfahrzeuge oder Fahrzeuge von öffentlichen/gemeinnützigen Organisationen.
Vorteile:
Fahrzeuge, die das grüne Kennzeichen besitzen, sind steuerbefreit.