Erscheinung:

Die Schrift des Kennzeichens ins grün.

Voraussetzung:

Dieses Kennzeichen gilt für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Rettungswägen, Schaustellerfahrzeuge oder Fahrzeuge von öffentlichen/gemeinnützigen Organisationen.

Vorteile:

Fahrzeuge, die das grüne Kennzeichen besitzen, sind steuerbefreit.