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Fußball-WM 2014: Autokorso und Fähnchen am Auto – was ist erlaubt?

Am 12.06.14 startet die Fußballweltmeisterschaft und die ganze Nation ist im Fußballfieber! Spätestens bei den ersten Siegen werden die Deutschlandflaggen ans Autofenster geklemmt und mit lautem Hupen wird beim Autokorso die Nationalelf gefeiert. Ist dies aber erlaubt? Darf man denn überhaupt Fähnchen ans Fenster klemmen und hupend durch die Straßen fahren oder muss man sich auf Strafen einstellen? Laut StVO § 30 (1) ist „bei der Benutzung von Fahrzeugen […] unnötiger Lärm […] verboten“.

Ebenfalls verboten ist ein „unnützes Hin- und Herfahren […] innerhalb geschlossener Ortschaften“. Erfahrungsgemäß drückt die Polizei aber während dieser „Ausnahmesituation“ ein Auge zu. Das Anbringen von Fähnchen am Auto ist grundsätzlich erlaubt, allerdings darf die Sicht des Autofahrers nicht getrübt werden und es dürfen keine Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. So sollten die Fähnchen z. B. abgenommen werden bevor man auf die Autobahn auffährt.

(Quelle: ADAC)