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Warnwesten-Pflicht für Deutschland beschlossen

Ab dem 1. Juli 2014 muss in jedem Fahrzeug, das in Deutschland zugelassen ist, eine Warnweste vorhanden sein. § 53a StVZO wird dahingehend erweitert. Leider verpflichtet die Vorschrift nicht für jeden Insassen eine Weste und auch das Tragen beim Verlassen des Autos außerhalb von Ortschaften bleibt weiterhin keine Pflicht.

Wichtig ist, dass die Warnweste der Europäischen Norm EN 471 entspricht. Dabei kann sie gelb, rot-orange oder orange sein. Zwei reflektierende Streifen im unteren Bereich von Vorder- und Rückseite müssen ebenfalls vorhanden sein. Unabhängig von dieser Neuerung gelten für gewerblich genutzte Fahrzeuge weiterhin die Vorgaben der Berufsgenossenschaften. Die Unfallverhütungsvorschriften regeln hier, dass zwei Westen mitzuführen sind, wenn die Besetzung des Fahrzeugs regelmäßig aus zwei Personen besteht.