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Verbandkasten im Auto

Verbandskasten

Bildquelle: © dudek – Fotolia.com

sh | stvo.de – 18.09.2015

Wie es jeder Autofahrer in der Fahrschule lernt, ist das Mitführen eines Verbandskastens für jedes Fahrzeug Pflicht. Der Inhalt des Verbandkastens ist in der DIN-Norm 13164 geregelt. Seit Jahresbeginn 2015 gibt es eine Aktualisierung dieser Norm, welche die Inhalte an die neuesten medizinischen Erkenntnisse anpasst.
PKWs, die noch einen Erste-Hilfe-Kasten nach der alten DIN-Norm haben, dürfen diesen bis zum Verfallsdatum nutzen, müssen ihn jedoch mit einem Ergängzungsset, welches die neue Norm erfüllt, aufrüsten.
Auch ist es möglich, abgelaufene – vor allem aber sterile – Inhalte auszutauschen. Dies kann in Apotheken vorgenommen werden. Jedoch sollte überlegt werden, ob ein kompletter Austausch des Verbandskastens nicht günstiger ist. Folgende Inhalte wurden neu hinzugefügt:
  • 14-teiliges Pflasterset (zugeschnittene Pflasterstrips und Fingerkuppenverbände)
  • Zwei einzeln verpackte Tücher (Reinigung unverletzter Haut)
  • Verbandspäckchen in Kindergröße
Weiter treten diese Regelungen ein:
  • Reduzierung des Umfanges von:
    • Verbandspäckchen der Größe M
    • Verbandstuch BR
    • Vier Wundschnellverbände
  • Mullbinden dürfen nicht mehr als Alternative für Fixierbinden verwendet werden
Weiterführende Infos: