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Die optimale Zulassung des Bulli

bd | stvo.de – 02.06.2015

Der VW Bulli hat bereits eine lange Geschichte hinter sich und feiert in diesem Jahr sein 65-jähriges Bestehen. 2015 kommt außerdem der T6 auf den Markt, der durch die hohe Schadstoffausgabe des T5 notwendig geworden war. Viele Modelle sind auch heute noch auf freier Fahrt unterwegs wie der beliebte Oldtimer T1, der als Kombi, Pritsche oder Campingmobil über den ganzen Globus immer noch gern gefahren wird. Wer sich einen VW Bulli anschaffen will, sollte je nach Modell, Baujahr, Ausstattung und geplanten Verwendungszweck einige Dinge beachten, damit zum einen Geld gespart wird und zum anderen die optimale Grundlage für ein entspanntes Fahrvergnügen besteht.

 

Erlaubte und verbotene Nutzung – die wichtigsten Punkte vor der Zulassung
Die meisten Bullibegeisterten besitzen nicht automatisch das Traumfahrzeug in der Garage nebenan.
Wer seinen Wagen zulassen möchte, sollte vor dem Kauf und der Abholung über die Nutzung im Straßenverkehr informiert sein. So sind bereits einige Fahrten vor der Zulassung möglich, wenn eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht und diese für Zulassungsfahrten gedeckelt ist. Zulassungsfahrten sind möglich innerhalb des Zulassungsbezirks, beispielsweise bei Rückfahrten von der Zulassungsbehörde oder der Entfernung der Stempelplakette. Darüber hinaus sind Fahrten zu den wichtigen Hauptuntersuchungen, Abgasuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen ebenfalls erlaubt, wenn ein ungestempeltes Kennzeichen ausgestellt wurde.
Die roten Kennzeichen dürfen nur für bestimmte Fahrten benutzt werden, ansonsten gibt es Bußgelder ab zehn Euro aufwärts. Erlaubte Fahrten:

  • Prüfungsfahrten (durch Sachverständigen, Prüfingenieur oder Prüfer)
  • Probefahrten
  • Überführungsfahrten

Ein Wochenendausflug oder eine Spritztour mit Kunden, Freunden oder Familienmitgliedern ist mit diesen roten Kennzeichen in der Regel nicht erlaubt. Dazu kommt das korrekte Ausfüllen des Fahrzeugscheinheftes, um bei der Verkehrskontrolle und im Nachhinein die Fahrten überprüfen zu können.

 

Wichtige Unterlagen und Untersuchungen
Bevor der Bulli wieder oder erstmalig auf der Straße fahren darf, muss sichergestellt sein, dass er verkehrstauglich und in einem verkehrssicheren Zustand ist. Vor der Untersuchung sollten die Fahrzeughalter den Antrag auf Wiederzulassung stellen und das Fahrzeug muss von der Zulassungsbehörde identifiziert werden. Zur Hauptuntersuchung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Fahrzeugschein, bei abgemeldeten Fahrzeugen der Fahrzeugbrief
  • Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen bei Anbauteilen und Sonderausstattungen
  • Personalausweis

Untersucht werden Bauteile und Systeme nach Ausführung, Zustand, Funktion und Wirkung und die Mangeleinstufung erläutert den Zustand des Bullis, der bei erheblichen Mängeln und einer großen Verkehrsunsicherheit ohne Plakette aus der Prüfung kommt. Die Kriterien sind streng, deshalb sollten Bullifahrer vor der Untersuchung alle relevanten Fahrzeugteile und Bestandteile überprüft und gegebenenfalls repariert haben.
Weitere Informationen zu der Hauptuntersuchung gibt es unter tuev-nord.de.

Um TÜV-Kosten zu sparen sollten Bullibesitzer die Kategorien je nach Nutzung beantragen, denn die Zulassungsart bestimmt die spätere Versicherungsart. Viele Bullifahrer nutzen den Wagen als Wohnmobil, für das andere Versicherungen gelten als bei der einfachen Pkw-Nutzung.

 

Die unterschiedlichen Modelle des VW-Bulli und die Versicherungsarten
Für den VW Bus sind je nach Alter und Typ folgende Zulassungsarten möglich:

  • PKW
  • LKW
  • Wohnmobil/Reisemobil
  • Youngtimer
  • Oldtimer

Die Kfz-Versicherung ist recht komplex und beinhaltet viele Faktoren, die vor der Zulassung zu berücksichtigen sind. Neben dem Modell und Baujahr kommen harte und weiche Tarifmerkmale hinzu, welche easyautosale.com ausführlich beschreibt. So fallen unter die weichen Faktoren beispielsweise das Alter von Fahrer und Halter, der Beruf oder die jährliche Fahrleistung und die harten Faktoren sind beispielsweise Typklasse und Regionalklasse. Grundlegendes zu der Kfz-Steuer erläutert zoll.de.

Wer sein Fahrzeug als einfachen PKW nutzen will, schließt eine PKW-Versicherung ab. Allerdings können aufgrund der Schadstoffklassen, der Typklassen und des Alters sehr hohe Kosten auf den Halter zukommen. Eine Alternative ist es, den VW Bus als LWK zu versichern. Die Grundsteuer beträgt meist um die 160 – 170 Euro, doch Fahrzeughalter sollten darauf achten, dass die Versicherung erstens LKW-Fahrzeuge annimmt und zweitens keine überteuerten Preise verlangt. Wenn die Nutzlast unter einer Tonne liegt, eine private Nutzung und keine zu hohen PS vorhanden sind, kann die Steuer rund 500 bis 650 Euro betragen. Auch mit Auflastung über 2500kg sind günstige Preise möglich. Wichtig ist allerdings, dass eine durchgehende Trennwand vorhanden ist, jedoch gibt es bei einigen Modellen auch hier Unterschiede. Fragen können dabei direkt mit dem Finanzamt geklärt werden.

Die Wohnmobil-Versicherung und die Steuersätze richten sich vor allem an das Gewicht und an die Schadstoffklassen. Von zehn bis zu 40 Euro je 200 Kilogramm Gewicht sind dabei fällig. Allerdings ist für Nutzfahrzeuge die zulässige Gesamtmasse von über oder unter 2000 Kilogramm relevant; so ergeben sich bei der Schadstoffklasse 4 folgende Kosten:

Gesamtgewicht in Kilogramm Steuersatz in Euro je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht
Bis zu 2000 16,00
Über 2000 10,00
Insgesamt nicht mehr als 800,00 Euro

Bei Schadstoffklassen 3 und 2:

Gesamtgewicht in Kilogramm Steuersatz in Euro je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht
Bis zu 2000 24,00
Über 2000 10,00
Insgesamt nicht mehr als 1000,00 Euro

Bei Reisemobilen, die vorangegangene Voraussetzungen nicht erfüllen:

Gesamtgewicht in Kilogramm Steuersatz in Euro je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht
Bis zu 2000 40,00
Über 2000 bis 5000 10,00
Über 5000 bis 12.000 15,00
Über 12.000 25,00

 

Im Schnitt könnte ein Wohnmobil mit 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und Schadstoffklasse S4 also jährlich 240 Euro Kfz-Steuer kosten. Bullifahrer sollten deshalb genau auf die Einordnung in die Schadstoffklassen achten.

Als Wohnmobil gelten die VW Bullis aber erst, wenn sie einige Kriterien besitzen:

  • Bodenfläche muss überwiegend Nutzfläche sein
  • Stehhöhe mindestens 1,70 Meter
  • Kochgelegenheit
  • Spüle

Dazu kommt eine Sitzgelegenheit mit einem Tisch, der klappbar oder zum Abnehmen installiert sein kann, Schlafplätze mit mindestens 1,8 x 0,7 Meter sowie zwei unabhängige Fluchtwege von mindestens 50 Zentimetern. Wichtig ist darüber hinaus der Eindruck des Wohnlichen, da das Wohnen im Vordergrund stehen soll.
Bei der Küche und Kochgelegenheit gibt es mittlerweile strengere Regeln, denn ein mit Flügelmuttern versehener, fest eingebauter Kocher ist heutzutage überwiegend notwendig. Kann der Kocher an einem anderen Innenbereich sicher aufgebaut und bedient werden, ist ein fester Einbau nicht immer zwingend, allerdings wird der Bulli dann im Zweifel nicht mehr als Wohnmobil eingestuft.

Um den Bus zu einem Wohnmobil umzugestalten, benötigen die Halter für das „Wohnliche“ folgende Gegenstände:

  • Schränke und Stauraum (fest montiert)
  • Bett (fest montiert)
  • Sitzgelegenheiten (fest montiert)
  • Spüle (fest montiert)

Folgende Tipps helfen bei der Auswahl der jeweiligen Module.

Eine Alternative ist das Versichern des Fahrzeugs als „Sonstiges Kfz Bürofahrzeug“. Wer nachweisen kann, dass er seinen VW Bulli als mobiles Bearbeitungszimmer nutzen will oder muss, kann dabei ebenfalls Steuern sparen. Das Büro wird für Schreib- und Verwaltungstätigkeiten genutzt und es muss ergonomisch so ausgestattet sein, dass ein längeres Arbeiten möglich wird. Zu den Minimalanforderungen gehören:

  • Das Büro muss den größten Teil des Fahrzeugs einnehmen
  • Schreibtischfläche mindestens 100 x 60 Zentimeter
  • Arbeitshöhe mindestens 65 bis höchstens 75 Zentimeter
  • Beleuchtungsstärke mindestens 600 Lux
  • Standheizung für den Innenraum

 

Der Steuersatz berechnet sich aus dem Gesamtgewicht bis maximal 3500 Kilogramm:

Gesamtgewicht in Kilogramm Steuersatz in Euro je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht
Bis zu 2000 11,25
Über 2000 bis 3000 12,02
Über 3000 bis 3500 12,78

Wer jedoch keine neueren Modelle fahren will, sondern auf die ganz alten Oldies steht, der kann seinen VW Bulli als Oldtimer oder Youngtimer anmelden.

Bestand an Personenkraftwagen nach Fahrzeughalter

Quelle: http://www.kba.de/

Die infrage kommenden VW Bullis:

  • T1           bis 1967
  • T2           bis 1979
  • T3           bis 1990

 

Es gibt dabei unterschiedliche Kennzeichen und Einstufungen, die in Frage kommen. Das H-Kennzeichen steht für die besondere Historie des Fahrzeugs und ist zur Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes bestimmt. Der Steuersatz liegt pauschal bei 191 Euro für Pkw und Lkw.

  • Mindestalter: Erstmalige Zulassung vor 30 Jahren
  • Amtlich zugelassener Sachverständiger oder Prüfer muss das Fahrzeug als Oldtimer einstufen
  • Originalzustand so gut wie möglich hergestellt (kein Umbau zum Wohnmobil oder getunte Fahrzeuge)

 

TUEV-Süd gibt hilfreiche Tipps für die Anforderungen an das Fahrzeug als Oldtimer.
Seit 2009 gibt es keine Sonderregelung mehr für die Youngtimer, die mehr als 20 Jahre alt sind, jedoch noch nicht als Oldtimer eingestuft werden können. Einige Versicherungen bieten jedoch bei normaler Kfz-Versicherung besondere Vergünstigungen an und wer sein altes Gefährt nur im Sommerurlaub fahren möchte, kann mit der Saisonzulassung deutlich an Kosten sparen.
Die Saisonzulassung berechnet je den vollen Monat der Verwendung, bei mindestens zwei bis höchstens elf Monaten. Dies gilt für alle Fahrzeugtypen und verwendet die normale Kfz- oder Pkw-Steuer.

Bei Fragen oder Unsicherheiten, insbesondere bei Umbaumaßnahmen und Einstufungen, gibt es im Forum erste Hilfemaßnahmen.