News

Sicherheitsausstattung für Pkw – gesetzliche Vorschriften und sinnvolle Ergänzungen

bd | stvo.de – 20.05.2015
Bildquelle (Header): © Thaut Images – Fotolia.com

Wer sich in einem Pkw ans Steuer setzt, geht auch immer ein gewisses Risiko ein, denn trotz aller Maßnahmen ist der Straßenverkehr nicht zu 100% sicher. Das Statistische Bundesamt hat für 2014 2,4 Millionen polizeiliche aufgenommene Verkehrsunfälle und dabei 3.368 Verkehrstote registriert. Aus diesem Grund ist nicht nur eine gute Sicherheitstechnik im Fahrzeug notwendig, sondern Autofahrer sollten auch entsprechende Ausstattungsgegenstände mit sich führen.

Doch welche Sicherheitsausstattung ist vorgeschrieben und wie lassen sich freiwillig ergänzende Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit im eigenen Fahrzeug zu erhöhen? Diese und weitere Fragen zur Verkehrssicherheit werden im Folgenden etwas genauer unter die Lupe genommen.

Welche gesetzlichen Vorschriften existieren in Deutschland bezüglich der Sicherheitsausstattung für PKWs?
Eine der zentralen Vorschriften für die Sicherheitsausstattung von Kraftwagen stellt der §53a Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) dar, welcher auf dem Verkehrsportal zitiert wird:

  • Nach §53a Abs. 2 Nr. 1 und 3 StVZO müssen in jedem Pkw eine Warnweste und ein tragbares Warndreieck vorhanden sein.
  • In §53a Abs. 4 StVZO ist zudem festgelegt, dass Fahrzeuge über eine separat einzuschaltende Warnblinkanlage verfügen müssen.

Ergänzend dazu wird in § 35h Absatz 4 StVZO zudem das Mitführen eines nutzbaren Verbandskastens vorgeschrieben, der den Zweck der Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.
Erste Hilfe Koffer
Bildquelle: © Zerbor – Fotolia.com

Hinweis: Die DIN-Norm 13164 für Verbandskästen wurde im Januar 2014 geändert. Alte Verbandskästen dürfen zwar noch bis zu ihrem jeweiligen Verfallsdatum genutzt werden, jedoch muss danach ein Verbandskasten angeschafft werden, der die neue DIN-Norm erfüllt. Die Veränderungen betreffen dabei vor allem die bessere Ausstattung der Erste-Hilfe-Box.

Welche Sanktionen sind für Nachlässigkeiten bei vorgeschriebener Sicherheitsausstattung vorgesehen?
Wer bei einer Verkehrskontrolle die geforderte Sicherheitsausstattung nicht vorweisen kann, muss mit Sanktionen rechnen. Auch wenn diese verhältnismäßig mild ausfallen, stellen sie einen Kostenfaktor dar. Die folgende Tabelle soll die Bußgelder kurz skizzieren:

Verstoß

Bußgeld

Scheibenwischer fehlen oder sind mangelhaft  

5 Euro Bußgeld

Warndreieck nicht vorhanden oder defekt  

15 Euro Bußgeld

Warnblinkanlage defekt

15 Euro Bußgeld

keine Warnweste vorhanden

15 Euro Bußgeld

Verbandskasten nicht vorhanden oder abgelaufen

5 Euro Bußgeld

Tabelle 1: Sanktionen bei fehlender Sicherheitsausstattung, Quelle: Bußgeldkatalog

 

Gibt es sinnvolle Sicherheitsausstattung als Ergänzung zu den gesetzlichen Vorschriften?
Gerade in punkto technischer Ausstattung am Fahrzeug lässt sich entsprechend investieren. Auch wenn Airbags oder ein ESP heute schon obligatorisch sind, gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten, das eigene Fahrzeug noch sicherer zu machen:

  • Im Normalfall sind Pkw heute mit einem Frontairbag für den Fahrer und den Beifahrer ausgestattet. Natürlich lässt sich diese Zahl deutlich erhöhen, denn auch die Insassen auf der Rückbank können durch Frontairbags zusätzlich geschützt werden. Wer zudem auch noch Seitenairbags nutzt, hat diesbezüglich das Maximum an Sicherheit erreicht.
  • Für Familien mit Kindern lohnt sich zudem eine ISOFIX-Halterung (nach Standard ISO 13216), mit der sich Kindersitze einfach und stabil befestigen lassen. Dabei geht es um zwei starre Haltebügel aus Metall, an denen der Kindersitz per Klickmechanismus befestigt wird. Darüber hinaus wird eine zweite Halterung angebracht, um das Rotieren des Kindersitzes um die Haltebügel zu verhindern.
  • Aktive Kopfstützen stellen eine weitere Möglichkeit dar, die Sicherheit im Fahrzeug zu erhöhen. Während passive Kopfstützen heute bei den Vordersitzen laut §35a Abs. StVZO gesetzlich vorgeschrieben sind, sind aktive Kopfstützen nach wie vor ein Bonus. Diese bewirken bei einem Aufprall ein leichtes Vorrücken, so dass der Aufprall etwas eher abgefangen und damit eine S-Förmige Überdehnung der Wirbelsäule verhindert wird.
  • Noch sehr neu sind Fahrassistenzsysteme wie der Müdigkeitswarner. Dieser analysiert das Lenkverhalten des Fahrers und kann daraus ableiten, wann dieser durch Lenkpausen mit hektischem Korrigieren eine Konzentrationslücke aufweist. Durch ein deutliches Signal (optisch oder akustisch) weiß der Fahrer, dass er eventuell eine Pause einlegen sollte. Da das System nach wie vor recht teuer ausfällt ist es auch bei Neuwagen heute noch kein Standard.

Mit diesen zusätzlichen Sicherheitsausstattungen lässt sich die eigene Sicherheit, die der Insassen und auch die der anderen Verkehrsteilnehmer zusätzlich steigern. Hierbei handelt es sich gerade im technischen Bereich nur um eine Auswahl, denn gerade auf dem Gebiet der Fahrassistenz- und Bremssysteme gibt es stetig Neuentwicklungen, die mehr und mehr zum Standard werden. Gerade Neuwagen weisen ca. alle 5-7 Jahre einen deutlichen verbesserten Sicherheitsstandard auf.

Was ist bei einem Verkehrsunfall zu tun?
Sollte das eigene Auto trotz aller Sicherheitsvorkehrungen in einen Unfall geraten, gibt es gewisse Verhaltensregeln, die eingehalten werden sollten. Laut Ergodirekt liegt der erste Schritt stets darin, die Unfallstelle abzusichern. Die Verhaltensregeln sind in dem Ratgeber folgendermaßen beschrieben:

  • Warnblinklicht einschalten und Warndreieck zwischen 50 (gerade Strecken) und 150 Metern (kurz vor Kurven) von der Unfallstelle entfernt aufstellen.
  • Alle Unfallbeteiligten müssen eine Warnweste tragen.
  • Bei verletzten Personen sofort Notruf und Polizei anrufen. Darüber hinaus im Bedarfsfall erste Hilfe leisten.
  • Bei einem entstandenen Schaden und keiner Aussicht auf Einigung ist zudem die Polizei zu benachrichtigen, die den Unfall aufnimmt.
  • Alle wichtigen Beweise und Zeugenaussagen sichern.
  • Unfallbericht für die Versicherung verfassen. Dort sollten neben dem genauen Unfallhergang auch Skizzen zur besseren Darstellung nicht fehlen. Auch die Namen, Adressdaten sowie Versicherungsdaten aller Beteiligten sind sehr wichtig. Zeugen sollten zudem mit Namen und Adresse genannt werden.

Wer diese Reihenfolge nach einem Unfall einhält, kann Fehler vermeiden und auch versicherungstechnisch nachher eine ordentliche Abwicklung unterstützen. Auch wenn die Gesundheit der Beteiligten im Vordergrund steht, ist die Frage nach der Regulierung von Sachschäden am Fahrzeug ebenfalls eine sehr wichtige Angelegenheit. 

Fazit
Airbag
Bildquelle: © bizoo_n – Fotolia.com

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die Sicherheitsausstattung von Kraftfahrzeugen in Deutschland bereits durch gesetzliche Vorgaben auf einem recht hohen Niveau liegt. Neben Warndreieck und Verbandskasten müssen seit 01. Juli 2014 auch Warnwesten mitgeführt werden, um Folgeunfälle an der Unfallstelle zu vermeiden. Auf diese Weise wird die Basis für eine schnelle Unfallhilfe und Absicherung der Unfallstelle geschaffen.
Wer sein Fahrzeug jedoch darüber hinaus noch sicherer gestalten möchte, kann hierbei auf eine ganze Reihe an Optionen zurückgreifen. Neben Fahrassistenzsystemen sind dabei vor allem mehr Airbags und auch aktive Kopfstützen interessant. Während erstere dafür sorgen, dass vom eigenen Auto keine Verkehrsgefährdung ausgeht, sind Kopfstützen und Airbags vor allem für den Schutz der Insassen im Fahrzeug gedacht. Mit solchen freiwilligen Sicherheitsverbesserungen können Autofahrer dafür sorgen, dass die Unfallstatistik in Zukunft noch deutlich weniger Todesopfer ausweist.