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Reifendruckkontrollsysteme – ab November ein MUSS bei Neuwagen!

lfsz | stvo.de – 21.11.2014

Ab dem 01.11.2014 müssen die Erstzulassungen der Klasse M1 und M1G, also Pkw und Geländewagen, über ein elektronisches Reifendruckkontrollsystem (RDKS) verfügen. Einige Mobil-Kastenwagen müssen ebenfalls ausgerüstet werden, wenn diese auf M1-Basisfahrzeugen aufgebaut sind. Bereits seit dem 01.11.2012 wurden Neuwagen mit dem RDKS ausgestattet.

 

Die Systeme berechnen den Reifendruck entweder direkt (Messung des Reifendrucks an den einzelnen Reifen) oder indirekt (Messung über die ABS-Drehzahlsensoren).

Eine Warnung in Form eines roten Lichts auf dem Armaturenbrett erscheint bei:

  • Druckverlust eines einzelnen Reifens (20% geringer als Betriebsdruck bei 1,5 bar, innerhalb von 10 Minuten),
  • Druckverlust aller Reifen (20% geringer als Betriebsdruck bei 1,5 bar, plötzlich oder schleichend),
  • Druckverlust bei Geschwindigkeiten ab 40 km/h.

Durch einen optimierten Reifendruck sollen ein möglichst kurzer Bremsweg, Kurvenstabilität im Straßenverkehr und eine lange Reifenhaltbarkeit sichergestellt werden.
Wird bei der Hauptuntersuchung ein Fehler im System gefunden, muss dieser, basierend auf § 29 StVZO, unverzüglich behoben werden. Die Reparaturen können nur von Fachwerkstätten durchgeführt werden, die über das notwendige Werkzeug und Know-How verfügen. Auch der Reifenwechsel ist durch die Sensoren kaum mehr selbst durchführbar, da das RDKS jedes Mal neu angepasst werden muss.